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Lebenspartnerschaft: Begründung

Nr. 99079001000000

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Wentorf bei Hamburg eine Kooperation mit der Stadt Reinbek im Aufgabenbereich des Standesamtes hat. Daher ist für standesamtliche Aufgaben wie z.B. Eheschließungen das Standesamt der Stadt Reinbek zuständig.

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.

Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.

Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.

Rechtsgrundlage

  • § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
  • § 1353 BGB
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