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Kostenausgleich Kindertagesstätten

Kostenausgleich bei auswärtiger Unterbringung von Wentorfer Kindern:

Möchte bzw. muss eine Wentorfer Familie ihr Kind außerhalb Wentorfs in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, ist zweierlei zu beachten:

  1. Ihr Kind soll in einer anderen Kindertagesstätte in Schleswig-Holstein betreut werden und sie melden es über die Datenbank an. Sie müssen nichts weiter machen.
  2. Ihr Kind soll in einer Kindertagesstätte in einem anderen Bundesland, z.B. in Hamburg, betreut werden. Sie müssen sich mit dem ausgefüllten Formular an den KREIS HERZOGTUM LAUENBURG wenden:

Fachdienst 210 - Kindertagesbetreuung

Kreis Hzgt. Lauenburg
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen
Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg

Tel: 04541 888 0
E-Mail: seidel@kreis-rz.de 

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