Gewerbeummeldung
Leistungsbeschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel beziehungsweise die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Bei Verlegung eines Gewerbebetriebes über die Gemeindegrenzen hinaus sind eine Gewerbeabmeldung für die frühere Betriebsstätte und eine Gewerbeanmeldung für die neue Betriebsstätte erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird/werden soll.
Rechtsgrundlage
Mitzubringen ist:
- Personalausweis
- Zusätzlich bei Gesellschaften:
- der neue Gesellschaftervertrag
- einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister des Amtsgerichtes
- Zusätzlich bei Handwerksbetrieben, sofern noch nichts vorliegt:
- Eintragung in die Handwerksrolle der Industrie- und Handelskammer
- bzw. Handwerkskarte
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist die Erlaubnis im Original vorzulegen, sofern noch nichts vorliegt:
z. Bsp.
- Maklertätigkeit gem. § 34 c der Gewerbeordnung
- Betrieb einer Gaststätte gem. § 2 Gaststättengesetz
- Bewachungsgewerbe gem. § 34 a Gewerbeordnung
Zu beachten:
Die Gewerbeummeldung ist persönlich zu unterschreiben.
Bei einer persönlichen Gewerbean /- ummeldung | 25,00 € |
Bei einer Gewerbeummeldung in einen anderen Bezirk | 10,00 € |
Bei einer postalischen Gewerbean /- ummeldung |
30,00 € |