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Schülerbeförderung

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist Schulträger der Schülerbeförderung für die im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen öffentlichen Schulen, für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der weiterführenden Schulen von Jahrgangsstufe fünf bis zehn.( §114 (1) Schulgesetz S-H)

 Die Antragstellung erfolgt über den

Kreis Herzogtum Lauenburg
Fachdienst Regionalentwicklung
u. Verkehrsinfrastruktur - ÖPNV
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Wie bekommt der Schüler seine Schülerfahrkarte?

  1. Die Schülerfahrkarte ist beim Kreis Herzogtum-Lauenburg zu beantragen. Die Anträge und entsprechendes Informationsmaterial erhalten Sie in den jeweiligen Schulen.
  2. Nach der Bearbeitung des Antrages wird dem Schüler im Bedarfsfall durch die Schule eine Fahrkarte ausgegeben.

Meldepflicht
Jede Veränderung, wie Schulwechsel, Abgang von der Schule, Wohnungswechsel und der Abschluss der 10. Klasse ist dem Kreis Herzogtum Lauenburg unverzüglich binnen 3 Arbeitstagen bei gleichzeitiger Rückgabe des Fahrausweises zu melden.

Zu beachten:
Bei verlorenen Fahrkarten ist die Ersatzkarte von den Antragstellern direkt beim Verkehrsunternehmen zu beantragen. Das Verkehrsunternehmen fordert eine schriftliche Verlusterklärung, ein neues Passbild und 10 € Ausstellungsgebühr.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-rz.de

Die Fahrplanauskunft erreichen Sie unter www.hvv.de
 

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