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Straßenreinigung

Nr. 99108028000000

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Gebühren


Zu beachten:

Die gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, die Straßenreinigungspflicht und die Gebührenhöhe ergeben sich aus den nachfolgenden Satzungen:

Weitere Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren:

  • §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetz (KAG)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

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