Deutscher Bundestag
Sie befinden sich auf der Seite zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Allgemeines
Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland zum einundzwanzigsten Mal den Deutschen Bundestag.
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.
Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.
Zur Bundestagswahl gehört die Gemeinde Wentorf bei Hamburg zum Wahlkreis 10 – Herzogtum Lauenburg-Stormarn Süd. Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist wiederum in 12 Wahlbezirke eingeteilt, wobei die Wahlbezirke 1-6 zum Briefwahlbezirk I und die Wahlbezirke 7-12 zum Briefwahlbezirk II gehören. Die genaue Zuordnung der Straßen und Hausnummern können Sie der Einteilung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in Wahlbezirke entnehmen.
Die Wahlergebnisse sind am Wahlabend zeitgleich mit den Meldungen der Schnellergebnisse aus den 12 Wahllokalen auf dieser Seite abrufbar! Für die Briefwahl werden zwei Briefwahlbezirke eingerichtet, die im Rathaus die Briefwahl auszählen werden. Sobald auch hier die Ergebnisse vorliegen, werden diese hier auf der Homepage veröffentlicht.
Weitere grundsätzliche Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin oder auf dem Landesportal.
Briefwahl
Allgemeines
Die Briefwahl beginnt mit Erstellung des Wählerverzeichnisses am 12. Januar 2025. Jedoch können ab diesem Termin lediglich die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Das Versenden und Aushändigen von Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vorliegen. Die Auslieferung der Stimmzettel wurde uns für die 5./6. Kalenderwoche angekündigt.
Der genaue Termin hängt davon ab, ob gegen die Zulassung/Ablehnung von Wahlvorschlägen der Rechtsweg bestrittet wird. Im ungünstigsten Fall entscheidet der Landeswahlausschuss bzw. der Bundeswahlausschuss erst am 30.01.2025 über diese Beschwerden, so dass erst danach die Druckfreigaben für die Stimmzettel erfolgen kann. In diesem Fall ist frühestens am 03. Februar 2025 mit der Auslieferung zu rechnen.
Über das Vorliegen der Stimmzettel werden wir auf unserer Internetseite berichten.
Bis spätestens 02. Februar 2025 werden Sie über die Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt.
Briefwahl beantragen (Wahlschein)
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein.
Vor Ort-Antrag
Den Wahlschein können Sie bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg persönlich (bitte buchen Sie dafür möglichst einen Termin in der Online-Terminvergabe, damit werden Wartezeiten vermieden) oder schriftlich beantragen. Der Wahlbenachrichtigung beigefügt befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Die Schriftform gilt auch durch Fax oder formlose E-Mail an Briefwahl@wentorf.de als gewahrt.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Online-Briefwahlantrag
Ganz bequem können Sie einen Briefwahlantrag auch online stellen. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein QR-Code, welcher die Online-Beantragung noch einfacher macht.
Briefwahlantrag vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Briefwahlantrag für eine andere Person
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Information zum Wahlrecht
Rechtsgrundlagen
Bundeswahlgesetz (BWahlG)
Bundeswahlordnung (BWO)
Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436 vom 27.12.2024)
Wahlberechtigung
Bundestagswahl, § 6 BWahlG
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
(sogenannte Auslandsdeutsche; Informationen hierzu siehe unten unter Deutsche im Ausland)
Eintragung ins Wählerverzeichnis
Eintragung von Amts wegen
Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (= 12. Januar 2025) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (02. Februar 2025) eine Wahlbenachrichtigung.
Dieser Personenkreis wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 16 Abs. 1 BWO)
Beantragung der Eintragung ins Wählerverzeichnis
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die sich in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde Wentorf bei Hamburg haben.
Dieser Personenkreis wird auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 16 Abs. 2 BWO)
Antragsverfahren
Deutsche, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe oben), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist zulässig. Dabei muss eine handschriftliche Unterschrift auf dem Formular erkennbar sein.
Antragsformular
Das Antragsformular können Sie im Downloadbereich herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus werden gedruckte Antragsformulare etwa ein halbes Jahr vor der Wahl bei den Wahlämtern der Gemeinde erhältlich sein.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Die notwendigen Vordrucke können Sie im Downloadbereich herunterladen.
Dabei wird unterschieden, ob der Wegzug in das Ausland weniger oder mehr als 25 Jahre zurückliegt.
- Im Falle, dass der Wegzug weniger als 25 Jahre zurückliegt, benötigen Sie für die Antragstellung einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4) Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
- Im Falle, dass der Wegzug mehr als 25 Jahre zurückliegt, benötigen Sie für die Antragstellung einen Antrag nach Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5) Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter:
Downloadbereich
- Antrag auf Eintragung in das Wahlerverzeichnis InlandsdeutschePDF, 44 kB
- Antrag auf Eintragung in das Wahlerverzeichnis und Wahlscheinantrag fur im Ausland lebende Deutsche - Anlage 2PDF, 183 kB
- Antrag auf Eintragung in das Wahlerverzeichnis und Wahlscheinantrag fur im Ausland lebende Deutsche - Anlage 2aPDF, 177 kB
Wichtige Termine im Überblick
Hier finden Sie alle wichtigen Termine zur Bundestagswahl im Überblick:
Datum |
Wahl |
Termin |
So, 12.01.2025 |
42. Tag v.d. Wahl |
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind |
Di, 28.01.2025 |
26. Tag v.d. Wahl |
Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen |
Mo, 03.02.2025 bis Fr, 07.02.2025 |
20. bis 16. Tag v.d. Wahl |
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses |
Do, 13.02.2025 |
10. Tag v.d. Wahl |
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses |
Sa, 15.02.2025 |
8. Tag v.d. Wahl |
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an die Kreiswahlleitung gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen |
Mo, 17.02.2025 |
6. Tag v.d. Wahl |
Spätester Termin für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren |
Fr, 21.02.2025 15:00 Uhr |
2. Tag v.d. Wahl |
Letzter Tag – bis 15:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen |
Sa, 22.02.2025 12:00 Uhr |
1. Tag v.d. Wahl |
Wenn Sie der Gemeindebehörde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. |
So, 23.02.2025 |
Wahltag |
1. Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr 2. bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Absatz 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) 3. 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle 4. nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin |
Wahlergebnisse Bundestagswahl, 26. September 2021
Alle Informationen zum Ergebnis der Bundestagswahlen 2021 finden Sie auf der Internetseite von Statistik Nord unter:
https://www.statistik-nord.de/fileadmin/wahlen/sh/btw21/startseite_wahlkreis_10.html
Wahlergebnisse länger zurück liegender Bundestagswahlen
Falls Sie sich für die Ergebnisse länger zurück liegender Bundestagswahlen interessieren, finden Sie weitere Informationen unter:
https://www.statistik-nord.de/wahlen/wahlen-in-schleswig-holstein