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Grünflächen‚ Bäume und Sträucher Öffentliche Hecke ragt ungepflegt auf Privatgrundstück und schränkt Nutzung ein.

In Bearbeitung
Eintrag vom 16.06.2020

Brookweg 113, 21465 Wentorf bei Hamburg

Wir wohnen in Wentorf am Spielplatz und haben eine Einfahrt, die ca. 20 Meter lang ist. Die öffentliche Hecke auf dem Spielplatz ragt sehr weit in unsere Einfahrt hinein. Sie ist in Augenhöhe. Die Hecke ist mit Dornen versehen, die sich in Augenhöhe befinden. Unsere Kinder können nicht mehr ungehindert dort mit dem Roller oder Fahrrad fahren. Die Dornen hängen bis auf den Gehweg herunter und stellen eine Gefahr dar. Die Hecke steht viel zu nah an unserer Grundstückgrenze auf öffentlichem Grund und Boden. Wir möchten die Stadt Wentorf bitten, die öffentliche Hecke gem. § 910 Abs. 1 BGB S. 2 innerhalb von 1 Monat beseitigen - also bis zum 15.07.2020, da die Nutzung unserer Einfahrt dadurch stark eingeschränkt ist (insbesondere durch die Dornen). Falls dies nicht möglich ist, werden wir mit dem Schnitt eine Gartenbaufirma beauftragen und die Kosten der Stadt in Rechnung stellen. Wir möchten Sie einfach bitten, öffentlichen Grund in Schuss zu halten. Wir halten auch die Gehwege vor unserem Haus in Schuss und beseitigen diese von Unkraut und lassen unsere Hecke nicht auf den öffentlichen Gehweg wuchern. Das gleiche erwarten wir von der Stadt. Vielen Dank.

Kategorie: Grünflächen‚ Bäume und Sträucher

Bearbeitung

16.06.2020 07:51
Status: In Bearbeitung
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