Wentorfer Kinder- und Jugendbeirat
Allgemein
Der Kinder- und Jugendbeirat ist die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Wentorf bei Hamburg. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll durch den Kinder- und Jugendbeirat gefördert werden. Der Kinder- und Jugendbeirat soll zudem demokratische Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung bieten. Damit soll dem verstärkten Wunsch von Kindern und Jugendlichen, an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben, sowie der Kinderkonvention der UN, der Gemeindeordnung und dem Jugendförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Rechnung getragen werden.
Der Kinder- und Jugendbeirat wurde in Wentorf erstmals 2014 gewählt.
Aufgaben
Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt einerseits die Belange von Kindern und Jugendlichen in Wentorf gegenüber der Politik, in den Ausschüssen und der Verwaltung. Er hat bei Ausschusssitzungen in denen Dinge behandelt werden, die die Belange von Kindern und/oder Jugendlichen berühren, Rede- und Antragsrecht.
Andererseits berät der Kinder- und Jugendbeirat die Gemeinde bei grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit und der Jugendpolitik.
Der Kinder- und Jugendbeirat kann außerdem eigene Projekte, wie die nach § 3 Abs. 2 der Satzung jährlich vorgesehene Kinder- und Jugendversammlung durchführen, hat einen eigenen Etat und führt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit durch.
Zusammensetzung
Der aktuelle Kinder- und Jugendbeirat wurde im November 2025 für eine Wahlzeit von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder des Beirates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das Nähere regelt die Wahlordnung für den Kinder- und Jugendbeirat.
Beiratswahl 2025
Es sind zur Beiratswahl 9 Wahlvorschläge bei der Gemeinde eingegangen. Der Wahlausschuss hat auf seiner Sitzung am 03.11.2025 nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass alle 9 KandidatInnen, die sich zur Wahl gestellt haben, zuzulassen sind. Da die Anzahl der kandidierenden Personen und der Beiratsplätze übereinstimmen, gelten die kandidierenden Personen automatisch als gewählt und mussten nur noch von der Gemeindevertretung im Amt bestätigt werden.
| Nachname |
Vorname |
Position |
| Ebert | Lasse |
|
| Helmrich | Kendra | |
| Perrey | Julius | |
| Altundag | Mila | |
| Schwank | Phillip | Beiratssprecher |
| Riethmüller | Jonas | 1. stellvertretender Beiratssprecher |
| Seifert | Lieven | |
| Seifert | Leu |
2. stellvertretender Beiratssprecher |
| Tönnesmann | Mathis |
Sitzungen
Der Kinder- und Jugendbeirat trifft sich immer am 2. und 4. Mittwoch im Monat (außer in den Ferienzeiten). Seine Sitzungen sind öffentlich. Näheres regelt die Geschäftsordnung, die sich der Kinder- und Jugendbeirat in eigener Verantwortung geben kann.