Informationen zur Wahl des Seniorenbeirats
Hier finden Sie Informationen rund um die Wahl des Seniorenbeirats.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden der Gemeinde Wentorf bei Hamburg unter der Telefonnummer 040 72001-0 oder unter der E-Mail Adresse wahlen@wentorf.de
Wie wird der Seniorenbeirat gewählt?
Die Wahl des Seniorenbeirates erfolgt in einer Briefwahl. Für die Wahlunterlagen benötigt es keinen Antrag. Die Wahlunterlagen werden nach Zulassung der Wahlvorschläge automatisch an alle wahlberechtigten Wentorferinnen und Wentorfer versendet. Jede oder jeder Wahlberechtigte hat bis zu 9 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann. Damit können bis zu 9 Kandidatinnen und Kandidaten mit jeweils einer Stimme unterstützt werden. Es ist nicht möglich einer Kandidatin/einem Kandidaten mehr als eine Stimme zu geben!
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Ergibt sich beim letzten zu wählenden Mitglied des Seniorenbeirates eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende des Wahlvorstandes zieht. Entsprechend der Stimmenzahl bilden die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachrückliste. Nach Beendigung der Auszählung stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.
Das Wahlergebnis wird von der Bürgermeisterin bekannt gegeben.
Hinweis: Gehen weniger als zehn, jedoch mindestens fünf Wahlvorschläge ein, findet keine Wahl statt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in dem Fall von der Gemeindevertretung gewählt.
UPDATE: Bei der Gemeinde sind bis zum Abgabetag 9 Wahlvorschläge eingereicht worden, damit hat die Gemeindevertretung in ihrer Dezember-Sitzung den neuen Seniorenbeirat gewählt. Eine Briefwahl findet somit nicht statt!
Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in Wentorf bei Hamburg gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl wählbar?
Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die / der am Wahltag das 60. Lebensjahr überschritten hat und seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in Wentorf bei Hamburg gemeldet und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl nicht wählbar?
Nicht wählbar sind:
• Mitglieder der Gemeindevertretung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse.
• Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung,
• Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie Vorstandsmitglieder der Parteien auf Orts-, Kreis- und Landesebene.
Wie und bis wann kann ich zur Seniorenbeiratswahl Wahlvorschläge einreichen?
Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen. Einer Unterschriftensammlung zu den einzelnen Vorschlägen bedarf es nicht. Einen Vordruck für den Wahlvorschlag können Sie unter dem Reiter Vordrucke herunterladen und ausgefüllt an das Rathaus senden.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 05.12.2023, 18.00 Uhr bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Fachbereich Bürgerdienstleistungen, Fachdienst Ordnung, Soziales, Einwohnermeldeamt, Zimmer 6, Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg eingereicht werden.
Vordrucke
Hier finden Sie alle erforderlichen Vordrucke für die Seniorenbeiratswahl 2023/2024:
Wann und wie werden die Kandidaten für den Seniorenbeirat vorgestellt?
Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die Gemeinde Wentorf bei Hamburg auf einer öffentlichen Versammlung und in der örtlichen Presse. Darüber hinaus werden die Kandidaten auch hier auf der Homepage der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vorgestellt. Dies kann natürlich erst nach dem 05.12.2023 (Einreichungsfrist) erfolgen.
Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?
Die Aufgabe des Seniorenbeirats ist die Beteiligung von Senioren in der Gemeinde, nach der geltenden Gemeindeordnung. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Anliegen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner (Senioren) in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik.
Daneben organisiert der Seniorenbeirat Angebote für Seniorinnen und Senioren. In der Regel bietet er eine Sprechstunde an, in der Seniorinnen und Senioren ihr Anliegen vortragen können bzw. sich in ihren Angelegenheiten beraten zu lassen.