Amtliche Bekanntmachung Gemeindeverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
Aufgrund der § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom 29. November 2006, in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz in der jeweils geltenden Fassung wird für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg verordnet:
§ 1
In der Gemeinde Wentorf bei Hamburg dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen wie folgt geöffnet sein:
Datum Verkaufszeitraum |
Anlass |
09. Januar 2022 24. April 2022 18. September 2022 06. November 2022 |
Neujahrsfest Frühlingsfest Herbstfest Lichterfest |
Jeweils von 12.00 – 17.00 Uhr.
Die Öffnung erfolgt jeweils vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen pandemischer Regelungen.
§ 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 LÖffZG. Durch diese Gemeindeverordnung werden die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit, zum Mutterschutz und zum Jugendarbeitsschutz nicht berührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 09. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 06. November 2022 außer Kraft.
Wentorf bei Hamburg, den 23.12.2021 Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Der Bürgermeister
gez.
Dirk Petersen