Sprungziele
Seiteninhalt
02.01.2020

Amtliche Bekanntmachung Gemeindeverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen

Aufgrund der § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom 29. November 2006, in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz in der jeweils gelten-den Fassung wird für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg verordnet:


§ 1

In der Gemeinde Wentorf bei Hamburg dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen wie folgt geöffnet sein:

Datum

Verkaufszeitraum
Anlass

05. Januar 2020

Wentorfer Neujahrsfest

19. April 2020

Wentorfer Frühling

20. September 2020

Wentorfer Herbst

08. November 2020

Wentorfer Lichterfest

Jeweils von 12.00 – 17.00 Uhr.

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 LÖffZG. Durch diese Gemeindeverordnung werden die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit, zum Mutterschutz und zum Jugendarbeitsschutz nicht berührt.


§ 3

Diese Verordnung tritt am 05. Januar 2020 in Kraft und mit Ablauf des 08. November 2020 außer Kraft.

Wentorf bei Hamburg, den 25.11.2019    

                

Gemeinde Wentorf bei Hamburg

Der Bürgermeister

Gez.

Dirk Petersen

Seite zurück Nach oben