Sprungziele
Seiteninhalt
01.07.2021

Amtliche Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 56

Für das Gebiet nördlich Berliner Landstraße, beidseitig Hauptstraße, südlich Brinkweg ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne §§ 8 ff des Baugesetzbuches gefasst worden. Diese Planung soll nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.06.2021 durch den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB gesichert werden. Gemäß § 16 Abs. 2 BauGB wird die Satzung über die Veränderungssperre hiermit bekannt gemacht.

Satzung

der Gemeinde Wentorf bei Hamburg

über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 56

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.06.2021 folgende Satzung erlassen:

§ 1

(1)   Zur Sicherung der Planung im Sinne der §§ 8 ff BauGB wird für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 56 (nördlich Berliner Landstraße, beidseitig Hauptstraße, südlich Brinkweg) eine Ver­änderungssperre erlassen.

(2)   Die Veränderungssperre gilt für das Gebiet nördlich Berliner Landstraße, beidseitig Hauptstraße, südlich Brinkweg. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

(3)   Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen

a)  Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht besei­tigt werden;

b)  erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bauli­chen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige­pflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(4)   Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(5)  Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Wentorf bei Hamburg, den 29.06.2021

                                                                        Dirk Petersen
(L.S.)                                                               Bürgermeister

Lageplan - Geltungsbereich der Veränderungssperre

Geltungsbereich Bplan 56
Geltungsbereich Bplan 56



Seite zurück Nach oben