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05.09.2023

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg zur Öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 »Am Sachsenberg / Am Redder / Hochweg«

Gemäß § 4 Absatz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 i. V. m. § 1 Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 zuletzt geändert durch Art. 1 LVO zur Änd. der BekanntmachungsVO vom 1.9.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573) und § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg hat der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in seiner Sitzung am 29.08.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Sachsenberg / Am Redder / Hochweg“ gemäß § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Straße Hochweg, östlich der Bebauung Reinbeker Weg 7 und 7a sowie Hochweg 7, südöstlich des Reinbeker Weges.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs sind dem beigefügten Über-sichtsplan zu entnehmen.

Zweck und Ziel der Planung ist es, den Charakter der großzügigen Villengrundstücke und ihrer besonderen Qualität planungsrechtlich zu erhalten. Dabei sind insbesondere das Einfügen in die Umgebung und die Beachtung denkmalschutzrechtlicher Aspekte sowie die Höhenentwicklung zu berücksichtigen.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

    1. Bebauungsplan: Planzeichnung und textliche Festsetzungen (Entwurf)
    2. Begründung des Bebauungsplanes einschließlich Umweltbericht (Entwurf)
    3. Anlage 1: Bestandsplan zum Umweltbericht
    4. Anlage 2: Schalltechnische Untersuchung
    5. Anlage 3: Baugrundgutachten
    6. Anlage 4: Verkehrsgutachten
    7. Umweltrelevante Stellungnahmen

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die unterschiedlichen Schutz-güter sowie die möglicherweise erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen untersucht:

Schutzgut Mensch: geringe Auswirkungen durch Baustellenverkehr, Lärm, Staub; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Flora: keine Beeinträchtigung von Knicks und Waldflächen; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Fauna: keine Beeinträchtigung von Knicks und Waldflächen; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Fläche: geringe Auswirkungen durch keine neuen Flächenversiegelungen; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Boden: geringe Auswirkungen durch geringe Grundflächenzahlen; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Wasser: geringe Auswirkungen durch Versickerung des Oberflächenwassers; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Klima / Luft: geringe Auswirkungen durch Erhalt des Gehölzbestandes; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild: geringe Auswirkungen durch Erhalt des Gebietscharakters; keine Maßnahmen erforderlich

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: geringe Auswirkungen durch Erhalt der vorhandenen Baudenkmäler; keine Maßnahmen erforderlich

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde vom 03.05.2022: Hinweis zur Behandlung des reduzierten Waldabstandes angrenzend an das bewaldete Flurstück 31/15 im Osten des Plangebietes.
  • Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vom 03.05.2022: Hinweis zur textlichen und zeichnerischen Darstellung der Landesstraße „L222“ im Plan.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein vom 15.06.2022: Hinweis auf die Berührung von denkmalpflegerischen Belangen und Begründung. Betrifft die unmittelbare Umgebung der Kulturdenkmale „Haus Billhoop“, Am Sachsenberg 4 und „Villengarten mit Stützmauer“ Am Sachsenberg 4, sowie deren unmittelbare Umgebung.
  • Stellungnahme des Landrates des Kreises Herzogtum-Lauenburg – Brandschutz vom 06.05.2022: Hinweis auf die ausreichende Bereitstellung der erforderlichen Löschwassermengen.
  • Stellungnahme des Landrates des Kreises Herzogtum-Lauenburg – Fachdienst Wasserwirtschaft vom 06.05.2022: Hinweis auf die wasserrechtliche Behandlung von Niederschlagswasser und auf die Beachtung von wasserrechtlichen Belangen, Grundwasser, bei der Errichtung von Tiefgaragen.
  • Stellungnahme des Landrates des Kreises Herzogtum-Lauenburg – Fachdienst Denkmalschutz vom 06.05.2022: Hinweis auf die Berührung von denkmalpflegerischen Belangen und Begründung. Betrifft die unmittelbare Umgebung der Kulturdenkmale „Haus Billhoop“, Am Sachsenberg 4 und „Villengarten mit Stützmauer“ Am Sachsenberg 4, sowie deren unmittelbare Umgebung.
  • Stellungnahme BürgerIn 2 vom 04.05.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.
  • Stellungnahme BürgerIn 3 vom 05.05.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.
  • Stellungnahme BürgerIn 4 vom 06.05.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.
  • Stellungnahme BürgerIn 5 vom 05.05.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein vom 04.11.2022: Hinweis auf die Berührung von denkmalpflegerischen Belangen und Begründung. Betrifft die unmittelbare Umgebung der Kulturdenkmale „Haus Billhoop“, Am Sachsenberg 4 und „Villengarten mit Stützmauer“ Am Sachsenberg 4, sowie deren unmittelbare Umgebung.
  • Stellungnahme des Landrates des Kreises Herzogtum-Lauenburg – Fachdienst Wasserwirtschaft vom 03.11.2022: Hinweis auf das Erfordernis einer temporären Grundwasserabsenkung bei einem Bau einer Tiefgarage sowie zur Gesamtversiegelung im Plangebiet.
  • Stellungnahme des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden vom 04.10.2023: Hinweis auf die Schmutzwasserentsorgung
  • Stellungnahme BürgerIn 1 vom 04.11.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.
  • Stellungnahme BürgerIn 2 vom 03.11.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.
  • Stellungnahme BürgerIn 3 vom 27.10.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.
  • Stellungnahme BürgerIn 4 vom 03.11.2022: Einwände hinsichtlich der Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Die Unterlagen liegen vom 13.09.2023 bis einschließlich 12.10.2023 im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21456 Wentorf bei Hamburg öffentlich aus und können zu den Zeiten montags, dienstags und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im II. Obergeschoss eingesehen werden. Abweichende Zeiten können nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitenden des Sachbereiches Bauleitplanung telefonisch (040 / 72001-262) oder per E-Mail (planung@wentorf.de) vereinbart werden.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der Website der Gemeinde Wentorf bei Hamburg unter www.wentorf.de und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein https://danord.gdi-sh.de im Internet veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben bzw. per E-Mail an das beauftragte Planungsbüro IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH (J.Schultz@IPP-Gruppe.de) senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buch-
stabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 Am Sachsenberg-Am Redder-HochwegGeltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Sachsenberg / Am Redder / Hochweg“ der Gemeinde Wentorf bei Hamburg

Wentorf bei Hamburg, den 04.09.2023

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Die Bürgermeisterin

gez. Kathrin Schöning (L.S.)

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