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20.01.2026

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg

Gemäß § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V. mit §§ 1, 4, 5 BekanntVO und § 14 Abs. 4 und Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg:

Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans („Woods Art Institute“) der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Planungs- und Umweltausschuss am 24.07.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans "Woods Art Institute" der Gemeinde Wentorf bei Hamburg mit der Begründung (inkl. Umweltbericht), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 28.01.2026 bis zum 03.03.2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite eingesehen werden:

https://www.wentorf.de/Rathaus/Bauleitpläne-im-Verfahren

Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein mit der o.g. Internetseite der Gemeinde verlinkt. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen vom 28.01.2026 bis einschließlich 03.03.2026 im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg öffentlich aus und können nach vorheriger Terminvereinbarung (planung@wentorf.de oder 040/72001-261) zu den Zeiten montags bis freitags 9.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr im 2. Obergeschoss eingesehen werden. Abweichende Zeiten können nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitenden des Fachdienstes Bauleitplanung, Bauordnung telefonisch (040/72001-261) oder per E-Mail (planung@wentorf.de) vereinbart werden.

Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes („Woods Art Institute“) der Gemeinde Wentorf bei Hamburg umfasst die Flurstücke 45/2, 82/1 sowie 368/52 der Gemarkung Wentorf und ergibt sich darüber hinaus aus dem beigefügten Lageplan.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung des Museums für postmoderne und zeitgenössische Kunst in denkmalgeschütztem Gebäude- und Parkensemble als Sondergebiet „Museum, Kunst und Kultur in historischer Parkanlage“. Das Museum besteht bereits seit 2018, ist weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannt und erfährt hohe internationale Anerkennung. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da die neue Nutzung ausschließlich die vorhandene Bausubstanz in Anspruch nimmt, Neubauten oder wesentliche bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen.

Lageplan:

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg Fabian Harbrecht © Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans (»Woods Art Institute«) der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach § 3 Abs. 2 BauGB
Fabian Harbrecht © Gemeinde Wentorf bei Hamburg

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
(10. Änderung des Flächennutzungsplans „Woods Art Institute“):

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltrelevante Informationen aus Stellungnahmen aus den Beteiligungsschritten gemäß
§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB:

-        Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Kampfmittelräumdienst,03.06.2025 zu Unbedenklichkeit bezüglich Kampfmittelbelastung
(zu Schutzgut Mensch),

-        Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 10.06.2025 zu Baugrundverhältnissen, Salzabbaugerechtigkeiten oder Erdölverträgen
(zu Schutzgut Mensch, Boden),

-        Kreis Herzogtum Lauenburg, der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur, 19.06.2025 zu Umnutzung eines in der Sachgesamtheit denkmalrechtlich geschützten Ensembles

(zu Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter),

-        Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), 24.06.2025 zu ÖPNV-Erschließung

(zu Schutzgut Mensch),

-        Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Untere Forstbehörde, 25.06.2025 zu Umwandlung von Wald

(zu Schutzgut Pflanzen und Tiere, Fläche),

-        Kreis Herzogtum Lauenburg, der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur, 03.07.2025 zu Brandschutz, Wald, Denkmalschutz

(zu Schutzgut Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Kultur- und Sachgüter),

-        Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 52, Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht, 16.07.2025 zu Notwendigkeit zur Anwendung des Regelverfahrens mit Umweltbericht 
(Betrachtung aller Schutzgüter: Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter)

<p "margin-left:21.3pt;="" text-indent:-21.3pt;text-autospace:none"="">-        Kreis Herzogtum Lauenburg, der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur, 05.09.2025 zu Umweltbericht
(Betrachtung aller Schutzgüter: Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter)

Folgende umweltrelevante Informationen sind aus den veröffentlichten Unterlagen zu ersehen und liegen mit aus:

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Mensch (einschl. menschlicher Gesundheit)

Raumordnung, Flächenentwicklung, Siedlungsentwicklung, Erholungsfunktion, Tourismus, Flächennutzung, Landschaftsbild, Denkmalschutz, Kunst, Kultur, Abfälle/ Abwässer und Beseitigung, Emissionen, Kampfmittel, Standortalternativen, Planungsalternativen, Anbindung ÖPNV

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

Waldflächen, Neuanlage von Vegetationsstrukturen, Artenschutz

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Boden

Flächenverbrauch, Topografie

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Fläche

Bisherige Flächennutzung, Bestandsbeschreibung, Flächenverbrauch

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Wasser

Regen- und Schmutzwasserbeseitigung, Bestandsbeschreibung, Bestandsgewässer außerhalb Plangebiet (Mühlenteich)

Umweltrelevante Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

lokalklimatische Situation, Klimafolgenanpassung

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

Empfindlichkeit und Vorbelastungen bzgl. des Landschaftsbildes, landschaftliche Einbindung des Plangebiets (Mühlenteich)

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Denkmalschutz, historische Parkanlage, Kulturdenkmale

Hinweise:

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per E-Mail an planung@wentorf.de möglich.
- Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:
o Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich abzugeben im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg oder schriftlich an diese Anschrift zu senden;
o Weiterhin besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen mündlich oder zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung (planung@wentorf.de oder 040/72001-261) zu den Zeiten montags bis freitags 9.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg im 2. Obergeschoss abzugeben.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Woods Art Institute“ der Gemeinde Wentorf bei Hamburg unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Woods Art Institute“ der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nicht von Bedeutung ist.
- Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt:

https://www.wentorf.de/Rathaus/Bauleitpläne-im-Verfahren

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landes-datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Wentorf bei Hamburg, den 20.01.2026

gez. Kathrin Schöning

Bürgermeisterin                                          (L.S.)

Bereitstellungstag: 20. Januar 2026

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