Amtliche Bekanntmachung der Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Bildung eines Seniorenbeirates
Aufgrund der § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 47 d Abs. 1, 47 e der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 57 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 170, ber. S. 249) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.07.2023 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Der § 6 Wahlvorschläge, Wahlverfahren erhält die nachfolgende Fassung:
§ 6
Wahlvorschläge, Wahlverfahren
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt im Einvernehmen mit dem Seniorenbeirat den Wahltag fest. Dieser wird öffentlich bekannt gemacht. Zugleich ergeht die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
(2) Die Wahl ist in einer Briefwahl durchzuführen.
(3) Für das Wahlverfahren sind die von der Gemeindeverwaltung erstellten Vordrucke zu verwenden. Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten zugestellt.
(4) Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen. Einer Unterschriftensammlung zu den einzelnen Vorschlägen bedarf es nicht.
(5) Gehen weniger als fünf Wahlvorschläge ein, ist ein neuer Wahltag festzulegen und das Verfahren gemäß Absatz 1 und 4 ist entsprechend zu wiederholen.
(6) Gehen weniger als zehn, jedoch mindestens fünf Wahlvorschläge ein, findet keine Wahl statt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in dem Fall von der Gemeindevertretung gewählt.
(7) Soweit mehr als neun Wahlvorschläge eingegangen sind, werden die Mitglieder des Seniorenbeirates entsprechend der Absätze 8 bis 15 gewählt.
(8) Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die Gemeinde Wentorf bei Hamburg auf einer öffentlichen Versammlung und in der örtlichen Presse.
(9) Zugelassen werden nur Wahlvorschläge, die -ggf. mit der erforderlichen Einverständniserklärung, spätestens bis zum festgesetzten Stichtag, bei der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vorliegen. Über die Zulassung entscheidet die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, gegen deren / dessen Entscheidung Einspruch möglich ist. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in alphabetischer Reihenfolge geordnet und auf einem Stimmzettel zusammengefasst.
(10) Im Übrigen gelten für das Wahlverfahren die Bestimmungen des Gemeindewahlrechts sinngemäß, soweit diese Satzung keine abweichende Regelung enthält.
(11) Gewählt wird im Briefwahlverfahren. Jede oder jeder Wahlberechtigte erhält von der Gemeindeverwaltung die Wahlunterlagen, die bis zum Wahltag, 16.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung eingegangen oder abgegeben bzw. in die Wahlurne eingeworfen sein müssen. Verspätet eingehende Stimmzettel nehmen an der Auszählung nicht teil. Die Wahlunterlagen umfassen in der Regel ein Anschreiben, einen Stimmzettel und einen Antwortumschlag.
(12) Jede oder jeder Wahlberechtigte hat bis zu 9 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann.
(13) Die Stimmenzählung ist öffentlich. Sie wird vom Wahlvorstand durchgeführt, der aus fünf Personen besteht. Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden durch den/die Gemeindewahlleiter/Gemeindewahlleiterin berufen.
(14) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Ergibt sich beim letzten zu wählenden Mitglied des Seniorenbeirates eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende des Wahlvorstandes zieht. Entsprechend der Stimmenzahl bilden die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachrückliste. Nach Beendigung der Auszählung stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.
(15) Das Wahlergebnis wird durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Gemeinde Wentorf bei Hamburg bekannt gegeben.
Artikel 2
Diese Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Bildung eines Seniorenbeirates tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Wentorf bei Hamburg, 19.09.2023
gez. (L.S.)
Kathrin Schöning
Bürgermeisterin