Bekanntmachung über die Feststellung einer nachrückenden Gemeindevertreterin
Feststellung einer nachrückenden Gemeindevertreterin
Aufgrund des § 44 Abs.3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GKWG) gebe ich bekannt:
Herr Holger Bartsch, Am Petersilienberg 11, 21465 Wentorf bei Hamburg hat zum 12. März 2025 auf das Mandat als Gemeindevertreter für die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg verzichtet.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 GKWG wird als nächstfolgende bisher noch nicht berücksichtigte Listenbewerberin der Partei Bündnis90/Die Grünen (Grüne)
Frau Hannah Maier, Brookweg 68, 21465 Wentorf bei Hamburg
als gewählte Gemeindevertreterin festgestellt. Frau Maier hat mit Wirkung vom 17.03.2025 ihr Amt als Gemeindevertreterin für die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg angetreten.
Jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Wentorf bei Hamburg kann gemäß § 44 Abs. 3 i.V.m. § 38 GKWG gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach Erscheinen dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21465 Gemeinde Wentorf bei Hamburg zu erheben.
Gemeinde Wentorf bei Hamburg, 17.03.2025
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin
Sascha Kröger
stv. Gemeindewahlleiter