Bekanntmachung über die Feststellung eines nachrückenden Gemeindevertreters
Feststellung eines nachrückenden Gemeindevertreters
Aufgrund des § 44 Abs.3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GKWG) gebe ich bekannt:
Herr Wolfgang Warmer, Brookweg 35, 21465 Wentorf bei Hamburg hat zum 01. Januar 2025 auf das Mandat als Gemeindevertreter für die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg verzichtet.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 GKWG wird als nächstfolgende bisher noch nicht berücksichtigte Listenbewerberin der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Herr Uwe Kraft, Birkenweg 22, 21465 Wentorf bei Hamburg
als gewählter Gemeindevertreter festgestellt. Herr Kraft hat mit Wirkung vom 06.02.2025 sein Amt als Gemeindevertreter für die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg angetreten.
Jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Wentorf bei Hamburg kann gemäß § 44 Abs. 3 i.V.m. § 38 GKWG gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach Erscheinen dieser Be-kanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21465 Gemeinde Wentorf bei Hamburg zu erheben.
Gemeinde Wentorf bei Hamburg, 08.02.2025
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin
Sascha Kröger
stv. Gemeindewahlleiter