Haushaltssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg für das Haushaltsjahr 2023 und 2024
Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2022 und der Genehmigung der Kommunalaufsicht folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird |
für das Haushaltsjahr 2023 |
für das Haushaltsjahr 2024 |
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
33.276.500 EUR |
34.770.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
36.624.900 EUR |
37.479.800 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
0 EUR |
0 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
-3.348.400 EUR |
-2.709.400 EUR |
2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
32.214.300 EUR |
30.044.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
32.356.000 EUR |
29.944.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
817.100 EUR |
595.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
11.508.600 EUR 9.005.900EUR |
7.736.400 EUR 1.890.400 EUR |
festgesetzt. |
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
10.000.000 EUR |
3.000.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
200.000 EUR |
600.000 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
0 EUR |
4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
105,07 Stellen |
105,07 Stellen |
§ 3
Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern erfolgte in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vom 13.12.2019, in Kraft getreten zum 01.01.2020.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 16.000 Euro.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht für die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2023 wurde am 19.01.2023 erteilt. Die Genehmigung der Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2024 kann erst nach Vorlage der Jahresrechnung 2022 erfolgen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Wentorf bei Hamburg, den 20.01.2023
gez. (L.S.)
Dirk Petersen
Bürgermeister