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20.02.2020

Wichtige Hinweise zur ONLINE Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

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BJA Führungszeugnis

Aus gegebenen Anlass möchte die Gemeinde Wentorf bei Hamburg Hinweise zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister geben:

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann dies auf 2 verschiedenen Wegen beantragen.

      • Die persönliche Beantragung mit seinem Personalausweis in Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung, oder
      • Die ONLINE Beantragung mit seinem neuen Personalausweis. Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg möchte hierbei ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Online-Beantragung ausschließlich über die Homepage des Bundesamtes für Justiz möglich ist. Diese erreichen Sie unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Sie benötigen hierfür einen neuen Personalausweis sowie ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.

Anderslautende Internetseiten, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bundesamt für Justiz. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen weder die Gemeindeverwaltung noch das Bundesamt für Justiz.

Sogenannte Wegweiser im Internet, die Ihnen eine Beantragung auf leichtem Wege versprechen funktionieren nicht. Vorsicht, Falle! Sie zahlen Geld und als Gegenleistung erhalten Sie ausschließlich Informationen die für die Beantragung des gewünschten Dokumentes gelten. Ein Führungszeugnis jedoch wird nie beantragt. Damit der Anschein einer Beantragung gewahrt wird, sind die dafür erhobenen Gebühren in Höhe von € 13,00 preisgleich wie das Führungszeugnis selbst.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Behörde

Weitere detaillierte Hinweise finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes der Justiz:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html;jsessionid=EFC8A6C3B8BE2816552D38ADF946F8C0.1_cid361

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