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Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg ab 06.05.2020

Wentorf. Die Landesregierung hat am 1. Mai 2020 eine Neufassung der SARS-CoV-2-BekämpfVO beschlossen, mit der die Beschlüsse der Koalition zur Fortsetzung bzw. Lockerung von Einschränkungen umgesetzt werden. Die neue Verordnung ist bereits am 4. Mai 2020 in Kraft getreten und ist bis zum 17. Mai 2020 befristet.

Die Wiedereröffnung der Spielplätze erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Betreiber ein „Hygienekonzept zur Reduzierung von Infektionsrisiken“ erstellt und umsetzt (§ 6 Abs. 10). Private Betreiber haben das Konzept der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde zur Kenntnis zu geben.

Auf Bitte von Ämtern und Gemeinden wurden am 04.05.2020 die Handlungsempfehlungen des Landes zu den Spielplätzen im Sinne einer einheitlichen und praktikablen Handhabbarkeit konkretisiert.

Die Wiedereröffnung der gemeindeeigenen Spielplätze erfolgt somit ab 06.05.2020 zu den entsprechenden Nutzungszeiten 10-18 Uhr. Die Spielplätze Königsberger Ring, „Knickei“ Henkenhoop und die Funsportanlage müssen weiterhin geschlossen bleiben, da hier Kontaktsportarten angeboten werden und die gültigen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können.

Der Betriebshof wird unverzüglich Hinweisschilder mit folgenden „Spielregeln für den Spielplatz“ aufstellen:

Liebe Eltern,

1.   Bitte nehmt Eure Verantwortung und Aufsichtspflichten für Eure Kinder ernst. Kinder dürfen ohne Aufsichtsperson den Spielplatz nicht betreten.

2.   Bitte achtet darauf, dass Spielgeräte gleichzeitig möglichst nur von einem Kind genutzt werden. Jedes Kind sollte einmal dran sein.

 3.  Bitte achtet darauf, dass auch auf dem Spielplatz die Abstandsregel von mind. 1,5 Metern für Eltern und Kinder gilt. Gruppen von Kindern müssen aus einem Haushalt stammen.

4.   Bitte achtet darauf, dass Eure Kinder nach dem Spielen im Freien zu Hause die Hände und das Gesicht gründlich waschen.

5.   Bitte achtet darauf, dass Eure Kinder auch nach dem Spielen im Freien Kontakte zu Risikogruppen meiden.

6.   Ansammlungen von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sind durch § 2 Absatz 3 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes untersagt.

Die Spielplätze werden täglich vom Betriebshof kontrolliert und gereinigt, soweit dies erforderlich ist.

03.05.2020 
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