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Nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat die Gemeinde Wentorf bei Hamburg einen Lärmaktionsplan aufzustellen und bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 20.03.2025 den Lärmaktionsplan in der vorgelegten Fassung (4. Stufe) für die Gemeinde Wentorf beschlossen. 

Die Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde unter www.wentorf.de eingesehen werden.

Wentorf bei Hamburg, den 26.03.2025

Die Bürgermeisterin 

Bereitstellungsdatum: 27.03.2025

27.03.2025 
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