Bereitstellungsdatum: 20.05.2025 Gem. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V. mit § 1 BekanntVO und § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans („Woods Art Institute“) der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wentorf bei Hamburg hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2025 die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans („Woods Art Institute“) für das Gebiet südlich des Schlossteichs und nördlich der Fläche des Wentorf-Reinbeker Golf-Club e.V. mit dem Vorentwurf der Begründung gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/2, 82/1 sowie 368/52 der Gemarkung Wentorf. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Gemeinde Wentorf bei Hamburg Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung des Museums für postmoderne und zeitgenössische Kunst in denkmalgeschütztem Gebäude- und Parkensemble als Sondergebiet „Museum, Kunst und Kultur in historischer Parkanlage“. Das Museum besteht bereits seit 2018, ist weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannt und erfährt hohe internationale Anerkennung. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da die neue Nutzung ausschließlich die vorhandene Bausubstanz in Anspruch nimmt, Neubauten oder wesentliche bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Die Planunterlagen mit Darstellung des Geltungsbereichs sowie die Begründung sind auf der Internetseite der Gemeinde Wentorf bei Hamburg eingestellt unter: https://www.wentorf.de/Rathaus/Bauleitpläne-im-Verfahren Zusätzlich liegen die Unterlagen vom 02.06.2025 bis einschließlich 03.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (Hauptstraße 16, 21456 Wentorf bei Hamburg) während der folgenden Zeiten im Flur 2. Obergeschoss öffentlich aus: Montag bis Freitag: 8-12 Uhr sowie Donnerstag: 8-12 Uhr und 15-18 Uhr Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben bzw. per E-Mail an das beauftragte Planungsbüro Claussen-Seggelke Stadtplaner Ansprechpartnerin: Frau Jaetzel senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Bitte äußern Sie sich schriftlich (bitte per E-Mail) bis zum 03.07.2025 an: claussen-seggelke stadtplaner, Lippeltstraße 1, 20097 Hamburg, E-Mail: toeb@claussen-seggelke.de Tel: 040-28 40 34 0, Fax: 040-28 05 43 43, Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Wentorf bei Hamburg, den 20.05.2025 gez. Kathrin Schöning, Bürgermeisterin (L.S.) |
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