Gem. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. mit § 1 BekanntVO und § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 (Gebiet: südlich An der Lohe, westlich des Flurstücks 30/1 der Flur 3, nördlich der Berliner Landstraße und östlich des Ostrings) Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB beschlossen, für die Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 41 südlich An der Lohe, westlich des Flurstücks 30/1 der Flur 3, nördlich der Berliner Landstraße und östlich des Ostrings, wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 der Gemeinde Wentorf bei Hamburg aufgestellt. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Geltungsbereich 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 41 Ziele der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 sind: |
| 11.09.2025 |
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