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Gem. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. mit § 1 BekanntVO und § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg:

Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 (Gebiet: südlich An der Lohe, westlich des Flurstücks 30/1 der Flur 3, nördlich der Berliner Landstraße und östlich des Ostrings)

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB beschlossen, für die Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 41 südlich An der Lohe, westlich des Flurstücks 30/1 der Flur 3, nördlich der Berliner Landstraße und östlich des Ostrings, wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 der Gemeinde Wentorf bei Hamburg aufgestellt.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Geltungsbereich 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 41 

2 Änderung B-Plan 41
2 Änderung B-Plan 41

Ziele der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 sind:

a) Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des Kleingartengeländes vom aktuellen Standort nördlich Alter Frachtweg zu einem noch genau zu definierenden Gebiet südlich An der Lohe.

b) Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der geänderten Nutzungsanforderungen des Waldkindergartens am aktuellen Standort „An der Lohe“ mit aktuellem Planrecht 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41.

Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 wird hiermit bekanntgemacht.

Wentorf bei Hamburg, den 11.09.2025,

gez. Kathrin Schöning,
Bürgermeisterin

(L.S.)

11.09.2025 
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