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08.10.2024

Anlage 1 zu § 1 Abs.2 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung, gültig bis 31.12.2025

Bereitstellungstag: 8.10.2024

Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung vom 19.09.2024

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