Gestattung gem. § 12 GastG
Eine Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) kann aus besonderem Anlass gewährt werden, für den Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes. Diese Gestattung ist für kurze Dauer und zeitlich begrenzt. Sie wird von der Gemeinde Wentorf bei Hamburg erteilt. Hinweis:
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Mitzubringen ist: |
- Personalausweis |
Zu beachten: |
Die Antragstellung auf Gestattung hat 2 Wochen vor Gestattungsbeginn zu erfolgen. |
Gebühr: mind. 20,00 € bis 50,00 € je nach Umfang der Gestattung |