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Nebenwohnung abmelden
Nr. 99115005070002Volltext
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers