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Vergnügungssteuer

Zu beachten:


Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Vergnügungssteuer. 

Die Grundlage für die Erhebung und die Höhe ergibt sich aus der nachstehenden Satzung:

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