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sonstige Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)

Die sonstigen Leistungen der Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch (SGB XII) umfassen u. a.:

    • die Hilfe zur Pflege
      hierunter fallen z. B.

        • die Übernahme der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst
        • die Übernahme der ungedeckten Heimkosten

    • die Hilfe zur Gesundheit
        • Die Leistungen der Hilfe zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommen nur für Personen in Betracht die weder eine gesetzliche noch eine private Absicherung im Krankheitsfalle haben.

    • die Hilfen in anderen Lebenslagen
      hierunter fällt z. B.

        • die Übernahme von Bestattungskosten

Soweit es sich hier um ambulante Hilfen handelt, werden diese von der Gemeinde Wentorf bei Hamburg im Namen und im Auftrage des Kreises Herzogtum Lauenburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe gewährt.

Für stationäre Leistungen ist der Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig. Anträge und Unterlagen können jedoch im Bürgeramt / Sachgebiet Soziale Sicherung eingereicht werden. Die Weiterleitung an den zuständigen Sachbearbeiter beim Kreis erfolgt von hier aus.

Die genaue Antragsberechtigung erfragen Sie bitte im Sachgebiet Soziale Sicherung. Hier erhalten Sie auch Information hinsichtlich weiterer bestehender Hilfemöglichkeiten, die an dieser Stelle nicht aufgeführt wurden.

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