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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Brauchtumsfeuer anmelden

Nr. 99063010000000

Volltext

Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Dazu zählen auch unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt. Viele Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Verbot zu erlassen. Voraussetzung für solche Ausnahmen ist in der Regel ein sachlicher Grund, wie etwa die Tradition von Brauchtumsfeuern, zu denen beispielsweise Osterfeuer zählen.

In zahlreichen Städten und Gemeinden existieren eigene Regelungen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern. Diese regeln häufig eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht sowie weitere Details zur Durchführung. Damit wird die Häufigkeit und das Ausmaß der Feuer im Gemeindegebiet gesteuert.

Brauchtumsfeuer können grundsätzlich nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie von in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die Allgemeinheit zugänglich sind.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

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