Sprungziele
Seiteninhalt

Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Express-Reisepass beantragen

Nr. 99085001012002

Volltext

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Gebühren

bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres ist der Reisepass (5 Jahre gültig) 69,50, ab Vollendung des 26. Lebensjahres (10 Jahre gültig) 91,00 €.

    Erforderliche Unterlagen

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
      • Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
      • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Kosten

    • Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

      Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)

    • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

      Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)

    • Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.

      Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

    • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

      Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)

    • Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

      Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: ja)

    • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

      Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

    • Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

      Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Seite zurück Nach oben