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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Nr. 99107015000000

Volltext

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie  eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei  ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen  Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.  Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie  bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu erst genommen werden müssen, informiert.  Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten :
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soz iale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun gen bekommen :

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
  • Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei  stationärer Unterbring ung

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.

  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

Erforderliche Unterlagen

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Kosten

Kostenart: kostenlos

Frist

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Rechtsgrundlage(n)

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