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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

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So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Informationen zum Pachten eines Kleingartens erhalten

Nr. 99078009185000

Volltext

Kleingärten bieten die Möglichkeit, ein Stück Grün zur privaten Nutzung zu pachten. Sie dienen in erster Linie der gärtnerischen Betätigung für den Eigenbedarf, zum Beispiel dem Anbau von Obst und Gemüse und der persönlichen Erholung.

Diese Gärten befinden sich meist in Kleingartenanlagen, in denen mehrere Einzelgärten gemeinsam organisiert sind. Häufig gehören auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche dazu, wie Wege, Spielflächen oder Vereinshäuser.

Die Nutzung eines Kleingartens erfolgt auf Grundlage eines Pachtvertrags. Darin werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt, etwa zur Pflege des Gartens und zur Höhe der Pachtzahlung.

Ergänzend zum Vertrag gelten die Vorgaben der jeweiligen Kleingartenanlage, die durch eine Vereinssatzung festgelegt sind. Diese regelt zum Beispiel, wie der Garten genutzt werden darf und welche Aufgaben die Mitglieder innerhalb der Anlage übernehmen.

Ansprechpunkt

  • Kleingärtnerorganisation oder Kleingartenverein, die oder der die Anlage verwaltet, oder
  • zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind meist verpflichtet, den Garten regelmäßig zu pflegen und dürfen ihn nur für die im Pachtvertrag und der Vereinssatzung erlaubten Zwecke nutzen. Eine reine Freizeitnutzung ohne gärtnerische Bewirtschaftung ist häufig nicht zulässig.
  • Die Errichtung von Lauben oder anderen baulichen Anlagen ist oft nur in einem bestimmten Rahmen und nach Zustimmung des Vereins erlaubt.
  • Die Pachtverträge enthalten meist feste Kündigungsfristen, die einzuhalten sind, wenn der Kleingarten nicht weiter genutzt wird.
  • Es empfiehlt sich, eine Haftpflichtversicherung zu haben, da Schäden, die auf dem Kleingartengrundstück entstehen, zu Haftungsfragen führen können.
  • Aufgrund der hohen Nachfrage kann es sein, dass Interessenten auf Wartelisten gesetzt werden müssen.
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