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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Nr. 99050023169000

Volltext

Für folgende reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde:

  • Wer Waren in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt;
  • Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt;
  • Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.

Wenn Sie eine der oben genannten reisegewerbekartenfreien Tätigkeit ausüben, haben Sie den Beginn Ihres Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit Sie es nicht bereits nach anderen Normen der Gewerbeordnung angemeldet wurde.

Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn

  • Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder
  • Sie Ihre Reisegewerbetätigkeit aufgeben.

Rechtsgrundlage(n)

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