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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Schülerbeförderung

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist Schulträger der Schülerbeförderung für die im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen öffentlichen Schulen, für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der weiterführenden Schulen von Jahrgangsstufe fünf bis zehn.( §114 (1) Schulgesetz S-H)

 Die Antragstellung erfolgt über den

Kreis Herzogtum Lauenburg
Fachdienst Regionalentwicklung
u. Verkehrsinfrastruktur - ÖPNV
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Wie bekommt der Schüler seine Schülerfahrkarte?

  1. Die Schülerfahrkarte ist beim Kreis Herzogtum-Lauenburg zu beantragen. Die Anträge und entsprechendes Informationsmaterial erhalten Sie in den jeweiligen Schulen.
  2. Nach der Bearbeitung des Antrages wird dem Schüler im Bedarfsfall durch die Schule eine Fahrkarte ausgegeben.

Meldepflicht
Jede Veränderung, wie Schulwechsel, Abgang von der Schule, Wohnungswechsel und der Abschluss der 10. Klasse ist dem Kreis Herzogtum Lauenburg unverzüglich binnen 3 Arbeitstagen bei gleichzeitiger Rückgabe des Fahrausweises zu melden.

Zu beachten:
Bei verlorenen Fahrkarten ist die Ersatzkarte von den Antragstellern direkt beim Verkehrsunternehmen zu beantragen. Das Verkehrsunternehmen fordert eine schriftliche Verlusterklärung, ein neues Passbild und 10 € Ausstellungsgebühr.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-rz.de

Die Fahrplanauskunft erreichen Sie unter www.hvv.de
 

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