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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Straßenreinigung

Nr. 99108028000000

Volltext

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Kosten

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Gebühren

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg erhebt Straßenreinigungsgebühren auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Diese regeln, wer zur Reinigung verpflichtet ist, wie die Straßenreinigung organisiert wird und in welcher Höhe Gebühren anfallen. Maßgeblich dafür sind die kommunalen Satzungen, in denen sowohl die Reinigungspflicht als auch die Berechnung der Gebühren verbindlich festgelegt sind. Ergänzend dazu bilden die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes die rechtliche Grundlage für die Erhebung dieser Gebühren.

Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus folgenden Satzungen nebst Anlagen:

Weitere rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren sind:

§§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

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