Unser Dienstleistungsfinder
Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.
Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner
Vom Mängelmelder über Fundsachen, Barriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert
So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.
Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!
Wohngeld Weiterleistung beantragen
Nr. 99107023017002Volltext
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
- Mietzuschuss oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.
Teaser
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Voraussetzungen
Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:
-
Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Verdienstbescheinigung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
-
aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld
- Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
- EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
- Eigentumsnachweis
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
-
Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
- Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
- Wohnflächenberechnung
- gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.