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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Nr. 99107023000000

Volltext

Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören:

  • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  • erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Sie können Wohngeld als

  • Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel:
    • Wohnraum gemietet haben
    • Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen
    • in einer Einrichtung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung leben
  • Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.

In der Regel wird Ihnen das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.

Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Weiterhin erhalten Personen kein Wohngeld, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
  • Sicherung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme am Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU)

Dies gilt auch, wenn diese Leistungen Ihnen nur dem Grunde nach zustehen. In diesen Fällen wird die Leistung nur der Höhe nach versagt. Wenn aber in Ihrem Haushalt mindestens ein Haushaltsmitglied nicht berechtigt ist, eine dieser Leistungen zu empfangen, zum Beispiel das Kind einer alleinerziehenden Person oder die Eltern von Studierenden, haben Sie dennoch ein Wohngeldanspruch. Dieser besteht auch, wenn Sie die Leistungen ausschließlich als Darlehen erhalten.

Alle Regionen in Deutschland sind in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt, da die Mietpreise stark variieren. Entsprechend sind die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldberechtigung unterschiedlich. Mit einem Wohngeldrechner können Sie vorab berechnen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie über ein schwankendes Einkommen verfügen, erstellen Sie eine Einnahme-Prognose auf Basis der vergangenen 12 Monate.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie infolge einer Flutkatastrophe in einen anderen Wohnraum ziehen müssen, weil Ihr bisheriger Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist. Dann können Sie Wohngeld auch für Räume beantragen, die nur zum vorübergehenden Wohnen bestimmt sind. Das können zum Beispiel sein:

  • Wohnwagen
  • Hausboote

Notunterkünfte wie Schlafstellen, Schulen oder Turnhallen zählen nicht als Wohnraum. Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, müssen Sie lediglich innerhalb von 6 Monaten nachreichen. Ist Wohnraum unbewohnbar geworden, für den Sie bereits Wohngeld erhalten, wird dieser Bescheid unwirksam.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde entweder mit dem entsprechenden Formular oder formlos per Post, E-Mail, Fax oder Telefon

Je nach Ihrer Situation legen Sie Unterlagen vor. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
    • Gehaltsbescheinigungen
    • Rentenbescheide
    • Kurzarbeitergeld
  • gegebenenfalls Nachweise über
    • Werbungskosten
    • Schwerbehinderung
    • Pflegegrad
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern, zum Beispiel
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
  • bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte

  • Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie beispielsweise folgende Nachweise:

  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
  • Wohnflächenberechnung

Beantragen Sie Wohngeld, weil Sie von einer Flutkatastrophe betroffen sind, haben Sie 6 Monate Zeit, Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, nachzureichen.

Frist

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie Wohngeld beantragen möchten.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Teaser

Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.

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