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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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sonstige Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)

Die sonstigen Leistungen der Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch (SGB XII) umfassen u. a.:

    • die Hilfe zur Pflege
      hierunter fallen z. B.

        • die Übernahme der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst
        • die Übernahme der ungedeckten Heimkosten

    • die Hilfe zur Gesundheit
        • Die Leistungen der Hilfe zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommen nur für Personen in Betracht die weder eine gesetzliche noch eine private Absicherung im Krankheitsfalle haben.

    • die Hilfen in anderen Lebenslagen
      hierunter fällt z. B.

        • die Übernahme von Bestattungskosten

Soweit es sich hier um ambulante Hilfen handelt, werden diese von der Gemeinde Wentorf bei Hamburg im Namen und im Auftrage des Kreises Herzogtum Lauenburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe gewährt.

Für stationäre Leistungen ist der Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig. Anträge und Unterlagen können jedoch im Bürgeramt / Sachgebiet Soziale Sicherung eingereicht werden. Die Weiterleitung an den zuständigen Sachbearbeiter beim Kreis erfolgt von hier aus.

Die genaue Antragsberechtigung erfragen Sie bitte im Sachgebiet Soziale Sicherung. Hier erhalten Sie auch Information hinsichtlich weiterer bestehender Hilfemöglichkeiten, die an dieser Stelle nicht aufgeführt wurden.

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