Einwohnerversammlung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg am 01. Februar 2024 zu den Themen Feuerwehrgerätehaus, Casinopark und Hauptstraße
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg plant am 01. Februar 2024 um 19 Uhr in die Aula der Gemeinschaftsschule eine Einwohnerversammlung. Sitzungsleitung und Einladung obliegen Bürgervorsteher Lutz Helmrich. Nach Gemeindeordnung haben die Einwohnerinnen und Einwohner das Recht, Vorschläge und Anregungen der Bürgermeisterin mitzugeben. Diese müssen in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen z.B. dem Liegenschaftsausschuss der Gemeinde behandelt werden.
Kathrin Schöning, Bürgermeisterin der Gemeinde Wentorf, begrüßt die Einwohnerversammlung und möchte die Chance nutzen, den Bürgerinnen und Bürgern einen aktuellen Sachstand zu den Projekten Feuerwehrgerätehaus, Casinopark und Hauptstraße zu geben.
Nachdenklich blickt sie auf die Presseberichterstattung zur Feuerwehr in den vergangenen Tagen. Sie betont ausdrücklich, dass die angestiegenen Baukosten nicht auf Wünsche der Feuerwehr beruhen. Feuerwehr ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde hat eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten. Auch wenn in Wentorf der Brandschutz durch ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden erbracht wird, unterliegt diese Aufgabe vielen Anforderungen. Feuerwehrgerätehäuser sind komplexe hochtechnisierte Gebäude, welche die Anforderungen von DIN-Normen, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz erfüllen müssen. Das neue Feuerwehrgerätehaus stellt endlich ein den heutigen Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutz gerecht werdendes Feuerwehrgerätehaus dar, im derzeitigen Gebäude ist dies einfach nicht mehr gegeben.
Darüber hinaus haben sich Gemeindevertretung und Verwaltung entschieden, das Gebäude in innovativer Holzbauweise zu planen. Sowohl im Bau als auch im Betrieb soll eine CO2 Neutralität angestrebt werden und die Kriterien des nachhaltigen Bauens erfüllt werden. Schlussendlich kommt es dann auch noch dazu, dass der Bausektor in den vergangenen Jahren enorme Kostenanstiege u.a. bis zu 20 % pro Jahr verzeichnet. Hier wurde der Gemeinde seitens des Bundes eine Förderung in Höhe von 4,5 Mio. Euro zugesichert. Dies hatte aber auch zur Folge, dass weitere Anforderungen an den Planungsprozess gestellt wurden. Sämtliche Schritte sind eng mit den Bundes- und Landesbehörden abzustimmen. Ähnlich verhält es sich mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes.
Ein wesentlicher Meilenstein im Projekt ist geschafft, die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 16.11.2023 den 3. Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2023/ 2024 mehrheitlich verabschiedet, und somit die Finanzierung des neuen Feuerwehrgerätehauses auch haushaltsrechtlich sichergestellt. Als Nächstes ist es geplant, den Zuwendungsantrag zu stellen und die Unterlagen für den Bauantrag fertigzustellen.