Informationen (FAQ) zum Neubau Feuerwehrgerätehaus
Die Räumlichkeiten der Freiwillige Feuerwehr Wentorf sind seit langem nicht mehr auskömmlich und erfüllen nicht mehr die Anforderungen an ein zeitgemäßes, sicheres und den Vorschriften entsprechendes Feuerwehrgerätehaus. Daher baut die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ein neues Feuerwehrgerätehaus.
Auf dieser Seite sollen nun die wichtigsten Fragen beantwortet werden:
Wie ist der aktuelle Stand?
Den aktuellen Stand berichtet die Bürgermeisterin regelmäßig im Liegenschaftsausschuss. Die Berichte finden Sie im Bürgerinformationssystem in der Rubrik Politik, Bürgerinformationssystem auf dieser Homepage. Von dort können Sie den Liegenschaftsausschuss auswählen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit über den nachfolgenden Link direkt zum Liegenschaftsausschuss zu gelangen:
https://www.wentorf.sitzung-online.de/public/si018?GRLFDNR=52
Zusätzlich fand am 01.02.2024 eine Einwohnerversammlung in der Gemeinschaftsschule u.a. zum Thema Neubau Feuerwehrgerätehaus statt. Die Präsentation aus dieser Versammlung können Sie hier einsehen und herunterladen:
Warum wird das neue Feuerwehrgerätehaus auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule gebaut?
Der neue Standort des Feuerwehrgerätehauses wurde von der Verwaltung und dem damaligen Lenkungsausschuss der Gemeindevertretung vorgeschlagen. Für die Auswahl der geeigneten Grundstücke wurde in Form einer Matrix entsprechend abgewogen. Dabei wurden zunächst 9 Standorte durch Verwaltung und Lenkungsausschuss „Baumaßnahme Feuerwehr“ überprüft. Im Verlauf der Beratungen wurde ein weiteres Grundstück in die Bewertung aufgnommen.
Folgende Standorte wurden überprüft:
- Fritz-Specht-Weg 3 (vorhandener Standort)
- An der Lohe
- ehem. Hauptschule
- Parkplatz Kinderzentrum
- Gewerbegrundstück Sollredder/Schanze
- Wohltorfer Weg (nördliche Seite)
- Grundstück Wohltorfer Weg/Ostring
- Kleingartengelände
- Parkplatz Casinopark
- Gewerbegrundstück Südring (zwischenzeitlich andere Nutzung vorhanden)
Die Bewertungskriterien sind dabei u.a. Hilfsfrist, Größe, Bebaubarkeit, Eigentumsverhältnisse und Erwerbbarkeit, Nutzung, Realisierbarkeit gewesen.
Auf Grundlage dieser Kriterien kam als einzig geeignetes Grundstück das nun beplante Grundstück der ehemaligen Hauptschule in Betracht. Dies wurde dann auch durch die Gemeindevertretung am 12.12.2019 so beschlossen.
Was kostet das neue Feuerwehrgerätehaus und warum?
Die Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus kommen aus verschiedenen Rechtsgrundlagen. Auch wenn die Freiwillige Feuerwehr Wentorf ausschließlich von ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden besetzt ist, gelten die gleichen Vorgaben wie bei einer Berufsfeuerwehr. Der Gesetzgeber macht hier keinen großen Unterschied. Die DIN-Vorschriften, die Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften müssen entsprechend eingehalten werden. Sie sind Grundlage bei der Planung des euen Feuerwehrgerätehauses.
Wie bereits bei den Gründen für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus aufgeführt, führen genau diese zu einem erheblich größeren Bau als bei dem Bestandsgebäude. Diese Bedarfe wurden bei den Planungen zum Gerätehausneubau berücksichtigt.
Neben den funktionalen Anforderungen an das neue Gerätehaus hat sich die Gemeindevertretung entschieden ein besonders nachhaltiges und innovatives Bauprojekt durchzuführen. Hierfür bekommt die Gemeinde voraussichtlich eine Förderung des Bundes i.H.v. 4,5 Mio. €. Nachhaltigkeit und damit auch die innovative Bauweise (Holzbau, Fotovoltaik mit Speicher etc.) ist leider auch entsprechend kostensteigernd. Zusätzlich ist die allgemeine Baupreissteigerung mit für den hohen Baupreis verantwortlich.
Neben der Sicherstellung des Brandschutzes sind auch die Anforderungen an die Aufgabe des Katastrophenschutzes entsprechend berücksichtigt worden.
Welche Aufgaben hat die Gemeinde Wentorf bei Hamburg in Bezug auf den Brandschutz?
Für uns ist hier das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein die gesetzliche Grundlage, nach der jede Gemeinde als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten haben. Hierzu gehören insbesondere
- Feuerwehrhäuser mit den erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen,
- Fahrzeuge, Geräte, Material, persönliche Schutzausrüstungen und Dienstkleidung zu beschaffen,
- Endgeräte zur ständigen Entgegennahme von Nachrichten und Alarmierungen zu beschaffen und zu unterhalten.
(§ 2 Brandschutzgesetz SH - Aufgaben der Gemeinden)
Um nun zu definieren was eine zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr ist, gibt es sogenannte Feuerwehrbedarfspläne, die entsprechend erstellt und auf dem Laufenden gehalten werden müssen. Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg wurde erstmalig im Jahr 2011 erstellt und zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert.
Grundlage zum Feuerwehrbedarfsplan ist u.a. das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein und der Erlass zur Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw) aus dem Jahr 2009. Im Organisationserlass werden Vorgaben (Ziele) insbesondere in Bezug auf den Standort des Feuerwehrgerätehauses, der Ausstattung (Fahrzeuge und Gerät), der Personalstärke und entsprechenden Ausbildung gemacht.
Die Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung werden nicht durch die örtliche Freiwillige Feuerwehr getroffen, sondern letztendlich durch die Gemeindevertretung der Gemeinde nach Beratung durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin und der Wehrführung getroffen.
Was ist die Hilfsfrist und warum ist die Einhaltung so wichtig?
Die Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Absetzen eines Notrufes und dem Tätigwerden der Feuerwehr bzw des Rettungsdienstes.
Jeder der schon einmal auf den Rettungsdienst und die Feuerwehr gewartet hat, weiß was in der Zeit nach dem Absetzen des Notrufes alles passieren kann. Aus diesem Grund wurden durch Studien Hilfsfristen erarbeitet, die den anerkannten Stand der Technik entsprechen.
Die Grundlage für die Hilfsfrist ist die Zugrundelegung des sogenannten kritischen Wohnungsbrandes mit den damit in Verbindung stehenden Maßnahmen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Sie orientiert sich zum einen an die Erträglichkeitsgrenze bei einem Feuer und zum Anderen an die Reanimationsgrenze.
Die Hilfsfrist setzt sich aus 3 Zeiten zusammen, dies ist die Gesprächszeit mit der Leitstelle, Ausrückezeit und die Anmarschzeit. Beides zusammen darf 10 Minuten in Schleswig-Holstein nicht überschreiten. In der nebenstehenden Grafik ist die Hilfsfrist einmal grafisch dargestellt.
Gesprächszeit mit der Leitstelle:
Die Gesprächszeit beginnt in dem Moment, wo die Feuerwehr- und Rettungsleistelle Süd den Notruf entgegen nimmt mit den Worten: "Feuerwehr- und Rettungsleistelle Süd, Wo ist der Notfall?" Sie endet in dem Moment, wo der Leitstellendisponent die notwendigen Einsatzkräfte alarmiert. Hierfür wird eine durchschnittliche Zeit von 2 Minuten zu Grunde gelegt. (verbleiben noch 8 Minuten für die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst)
Ausrückezeit:
Das ist die Zeit von dem Moment an, wo bei den Feuerwehrkamerad*innen der Funkmelder auslöst, sie sich zum Feuerwehrgerätehaus begeben, sich dort umziehen in die Einsatzschutzkleidung (ohne Spezialausrüstung) und sich in das Einsatzfahrzeug setzen. Diese wird durchschnittlich mit 4 Minuten zu Grunde gelegt. Ach ja, das gilt natürlich auch Nachts in der Tiefschlafphase! Und mit dem privaten PKW haben wir zwar Sonderrechte, dies weiß nur niemand. (verbleiben noch 4 Minuten). Diese Zeit ist natürlich umso größer, je weiter weg das Gerätehaus zu den Wohnorten der Kamerad*innen liegt. Je länger die Ausrückezeit ist, umso geringer ist die restliche Zeit zum Anmarsch zur Einsatzstelle.
Anmarschzeit:
Das ist die Zeit vom Ausrücken des Einsatzfahrzeuges bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Diese Zeit stellt den Aktionsradius einer Feuerwehr fest. Je kürzer die Anmarschzeit ist, umso kleiner ist der Aktionsradius der Feuerwehr.
Welche Faktoren beeinflussen die Einhaltung der Hilfsfrist?
Lege ich einen Standort weiter entfernt von den Wohnorten der Kamerad*innen, z.B. an den Ortsrand, verlängert sich die Ausrückezeit. Jede Minute mehr reduziert die verbleibende Zeit zum Ausrücken. Bei nur noch 2 Minuten liegt der rechnerische Aktionsradius nur noch bei 0,96 km und das dann nicht mehr aus dem Ortskern heraus sondern vom Ortsrand.
Warum wird ein neues Feuerwehrgerätehaus benötigt?
Das zuletzt in den 90er Jahren erweiterte Feuerwehrgerätehaus entspricht nicht mehr den Standards eines Feuerwehrgerätehaus. Es hat jedoch in Teilen noch Bestandsschutz, so dass zur Zeit theoretisch nur Schäden behoben werden müssen bzw. akute Unfallgefahren beseitigt werden müssen. Dieser Bestandschutz erlischt jedoch, wenn etwas im größeren Stil verändert wird. Dann muss das Feuerwehrgerätehaus den aktuellen Standards wieder entsprechen. Um hier nur ein Paar Dinge zu nennen:
- Geschlechtergetrennte Umkleidungs- und Sanitärräume
- barrierefreie Parkplätze in ausreichender Menge (mind. 1 Stellplatz je Sitzplatz in den Fahrzeugen)
- barrierefreie Zugänge
- strikte Schwarz-Weiß-Trennung im Gebäude (Hygienevorgaben zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung)
- möglichst wenig kreuzende Wege (zwischen anrückenden Personal und ausfahrenden Einsatzfahrzeugen)
- Stellplatzgrößen und Durchfahrtsbreiten der Tore für Einsatzfahrzeuge
- u.s.w.
Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus erfüllt zur Zeit keine dieser Erforderlichkeiten. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus ist zudem schlichtweg zu klein um derartige Erfordernisse aufzunehmen. Am vorhandenenen Standort ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf Grund der mangelnden Platzverhältnisse und schlechten infrastrukturellen Anbindung nicht möglich, so dass ein Neubau an einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden muss.
Insbesondere die folgenden Mängel führen zu einem Neubau:
- Unzureichende Breite der Zu- und Abfahrt
- Keine Parkplätze für Einsatzkräfte
- verengte Verkehrswege durch Lagerplatzmangel und größere Feuerwehrfahrzeuge
- Unzureichende sanitäre Anlagen
- Keine Erweiterungsmöglichkeit
(Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt nur die erheblichen Gründe dar.)
Hier einige Beispiele aus dem vorhandenen Feuerwehrgerätehaus:
Übersicht aller Pressemitteilungen der Gemeinde zum Neubau
Um einen Überblick aller Pressemitteilungen der Gemeinde zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu geben, können Sie diese hier aus der folgenden Liste direkt auswählen: