Was passiert mit dem Kleingartenverein, wenn auf dem aktuellen Gelände Schulbau betrieben wird?
Mindestens eine der Schulen, möglicherweise und nach eingehender Abwägung auch beide Schulkomplexe, sollen auf dem heutigen Gelände des Kleingartenvereins errichtet werden. Das als Dauerkleingarten genutzte Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde und wird derzeit an den Kleingartenverein Wentorf von 1920 e.V. verpachtet.
Ersatzflächen oder andere Ausgleichslösungen werden geprüft. Es wird derzeit eine Fläche an der Lohe auf dem Gelände der alten Gärtnerei Knappe geprüft.
Politische Beschlüsse
Planungs- und Umweltausschuss - 27. März 2025
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27. März 2025 folgendes beschlossen:
- Für die Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 41 südlich An der Lohe, westlich des Flurstücks 30/1 der Flur 3, nördlich der Berliner Landstraße und östlich des Ostrings, wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 der Gemeinde Wentorf bei Hamburg aufgestellt. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Ziele der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 sind:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des Kleingartengeländes vom aktuellen Standort nördlich Alter Frachtweg zu einem noch genau zu definierenden Gebiet südlich An der Lohe.
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der geänderten Nutzungsanforderungen des Waldkindergartens am aktuellen Standort „An der Lohe“ mit aktuellem Planrecht 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 der Gemeinde Wentorf bei Hamburg ortsüblich bekannt zu machen und die Landesplanerische Anzeige vorzunehmen.
Aktueller Stand
Wo stehen wir im Prozess?
Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 ist gefasst und die Landesplanerische Anzeige wird vorbereitet.
Was passiert als Nächstes?
Als Nächstes muss die landesplanerische Anzeige erfolgen.
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