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10.07.2025

Bitte beachten: Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen an öffentlichen Wegen erforderlich

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Wentorfer Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, regelmäßig ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Straßen, Gehwege und Radwege zu überprüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden.

Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (§ 33 Abs 3, 4) sind angrenzende Grundstücksbesitzer verpflichtet, den öffentlichen Verkehrsraum frei von überhängendem Bewuchs zu halten. Straßen, Geh- und Radwege müssen jederzeit gefahrlos und ohne Einschränkungen nutzbar sein – für Fußgänger ebenso wie für Radfahrer, Kinderwagen oder Menschen mit Rollatoren.

Leider stellen wir vermehrt fest, dass überhängende Äste und wuchernde Hecken den Verkehrsraum einengen oder sogar Sichtbehinderungen an Einmündungen und Kreuzungen verursachen. Dies stellt nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein Sicherheitsrisiko dar.

Wir bitten daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer eindringlich, ihrer Verpflichtung nachzukommen und entsprechende Rückschnitte vorzunehmen – idealerweise zeitnah und regelmäßig während der Vegetationsperiode. Achten Sie bitte auch auf die Einhaltung der sogenannten Lichtraumprofile:

Gehwege: mindestens 2,50 m Höhe freihalten

Fahrbahnen: mindestens 4,50 m Höhe freihalten

Ein Merkblatt für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur richtigen Pflege von Hecken, Sträuchern und Bäumen finden Interessierte unter www.wentorf.de/ratgeber

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