Lärmaktionsplanung
Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Gemeinschaft den Gemeinden ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.
Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:
- Die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und
- die Verminderung und Vorbeugung durch Lärmaktionspläne.
Die Landesregierung informiert unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laermschutz/laermsh/laermaktionsplanung ausführlich über das Thema Lärmaktionsplanung. Für den schnellen Überblick wird der "Leitfaden zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie" empfohlen.
Zu den aktuellen Lärmkarten für Straße und Schiene für die Gemeinde Wentorf geht es auch direkt hier. Als Straßenbaulastträger hat die Gemeinde Wentorf bei Hamburg die Lärmaktionsplanung für die Straßen zu erstellen.
4. Stufe der Lärmaktionsplanung
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.06.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) für die Gemeinde Wentorf gebilligt. Weiterhin wurde beschlossen, den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes lag in der Zeit vom 06.01.2025 bis 03.02.2025 im Fachdienst Bauleitplanung, Bauordnung im 2. Obergeschoss des Rathauses der Gemeinde Wentorf bei Hamburg zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Auslegungszeitraum wurden Stellungnahmen eingereicht.
Weiteres Vorgehen
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungsnahmen und der Lärmaktionsplan insgesamt werden dem Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 27.02.2025 zur Abstimmung und gegebenenfalls zum Beschluss vorgelegt.