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Grundsteuerreform 2025

Allgemeines

Bisher wurde die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in Schleswig-Holstein auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964. Die Einheitswerte bilden nicht die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes ab. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Die auf den bisherigen Einheitswerten beruhenden Grundsteuermessbeträge können nur noch bis 2024 für die Grundsteuer zugrunde gelegt werden.

Ab dem Jahr 2025 ist eine neue Bemessungsgrundlage zu verwenden.

Schleswig-Holstein hat sich für das Bundesmodell entschieden. Das bedeutet, dass der bisherige Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt wird. Dieser wird auf Grundlage der Angaben in der Grundsteuererklärung, welche alle Grundstückseigentümer abgeben mussten, von den Finanzämtern festgestellt und spiegelt die aktuellen Wertverhältnisse jedes Grundstückes wider.

Grundsätzlich soll bei den Neuberechnungen der Grundsteuer eine Aufkommensneutralität für die Kommunen erreicht werden. Das bedeutet, die Höhe der Einnahmen der Gemeinde bleiben gleich. Dennoch ist es möglich, dass es bei jedem Steuerpflichten zu Veränderungen bei der zu entrichtenden Grundsteuer kommen kann.

Das Finanzministerium erarbeitet derzeit ein Transparenzregister. Darin wird veröffentlicht, welche theoretischen Hebesätze das Gesamtgrundsteueraufkommen der jeweiligen Kommune konstant zu halten. Es handelt sich bei den im Transparenzregister veröffentlichten Hebesätzen jedoch ausdrücklich um Hebesatzempfehlungen.

Folgende Hebesätze sind durch das Transparenzregister ab 2025 für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg empfohlen:

  • Grundsteuer A: 186 %
  • Grundsteuer B: 415 %

Die Hebesätze in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sind derzeit (bis zum 31.12.2024) wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A: 395 %
  • Grundsteuer B: 395 %

Bitte betrachten Sie die Angaben als erste Richtwerte. Derzeit liegen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg noch nicht alle Daten zur endgültigen Hochrechnung der Hebesätze 2025 vor.

Außerdem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Differenzierung der Hebesätze für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke eröffnet. Die Kommunen können jedoch auch weiterhin einen Hebesatz für die Grundsteuer B festsetzen.

Die Gemeindevertretung hat am 21.11.2024 die Hebesätze auf 186 % für die Grundsteuer A und 415 % für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 festgesetzt.

Allgemeine Informatinen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der dafür eingerichteten Online-Portal des Landes.

Weitere Informationen zum Transparenzregister finden Sie ebenfalls auf diesem Online-Portal unter FAQ zum Transparenzregister

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Ich soll für 2025 mehr Grundsteuer zahlen als bislang - ist das zulässig?

Ja, da die Aufkommensneutralität sich auf das Gesamtgrundsteueraufkommen der einzelnen Kommune bezieht. 

Ich habe Fragen zu der Höhe der Grundsteuer - an wen kann ich mich wenden?

Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer erfolgt durch die Gemeinde Wentorf bei Hamburg auf Grundlage der vom Finanzamt erhobenen Daten. Daher erhalten Sie sowohl vom Finanzamt als auch der Gemeinde Wentorf bei Hamburg einen Bescheid: 

Finanzamt → den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid 

Grundsteuerwert (→ im Grundsteuerwertbescheid festgestellt) x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag (→ Grundsteuermessbescheid) 

Gemeinde → den Grundsteuerbescheid 

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer (→ Grundsteuerbescheid) 

Dabei ist zu beachten: Wird der Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid nachträglich geändert, wird der darauf basierende Grundsteuerbescheid ebenfalls geändert. Grund für eine Änderung kann ein fristgerecht eingereichter und begründeter Rechtsbehelf sein oder Ihre Anzeige von einer Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Ausbau des Dachgeschosses oder ein Erbfall). 

An wen richte ich meine Fragen?

Gemeinde Wentorf bei Hamburg: Für Fragen zum Hebesatz oder zum Grundsteuerbescheid (siehe Kontaktdaten auf Grundsteuerbescheid). Gern kontaktieren wir Sie, wenn Sie uns per Mail Ihr Anliegen schildern oder um Rückruf bitten. 

Finanzamt Ratzeburg: Für Fragen zum Grundsteuerwert Ihres Grundbesitzes oder den Grundsteuermessbetrag. 

Vereinbaren Sie am besten einen Rückruftermin über cleverQ, um Wartezeiten zu vermeiden oder ELSTER. 

Das Finanzamt hat über meinen Einspruch/Antrag auf Aussetzung der Vollziehung noch nicht entschieden, nun ist mir mein Grundsteuerbescheid zugegangen - was sollte ich tun?

Auf Ihren offenen Rechtsbehelf hat der ergangene Grundsteuerbescheid keinen Einfluss – der Rechtsbehelf bleibt weiterhin offen. Das Finanzamt wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Anträge auf Aussetzung der Vollziehung

Anträge auf Aussetzung der Vollziehung werden möglichst zeitnah bearbeitet. Sofern der Antrag gewährt wird, wird die für den Grundsteuerbescheid (Folgebescheid) zuständige Gemeinde informiert. Über die Höhe der im einzelnen auszusetzenden Grundsteuerbeträge erhalten Sie von der Gemeinde ein gesondertes Schreiben. 

Einspruch

Der Einspruch verhindert nicht, dass die Kommune auf Grundlage des betroffenen Grundsteuermessbescheids die Grundsteuer festsetzt. Die Vollziehung des Grundsteuermessbescheids wird nicht ausgesetzt aufgrund des eingelegten Einspruchs. 

Sofern die Bearbeitung Ihres Einspruchs später dazu führt, dass der Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid nachträglich geändert wird, wird auch der darauf basierende Grundsteuerbescheid (auch rückwirkend) entsprechend geändert. Hierfür bedarf es keiner weiteren Veranlassung durch Sie. 

Mein neuer Grundsteuerwert-/-messbescheid ist fehlerhaft und ich habe bislang keinen Einspruch beim Finanzamt eingelegt. Was nun?

Die Einspruchsfrist können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des betreffenden Bescheids entnehmen. Sie beträgt grundsätzlich einen Monat ab Zugang des Bescheids. Sollte es für einen Einspruch zu spät sein, sind im Bewertungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen weitere Möglichkeiten vorgesehen, um Fehler und Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse auch vor der nächsten Hauptveranlagung zu berücksichtigen. Wenden Sie sich hierfür bitte mit einem Schreiben an das Finanzamt und teilen mit, an welcher Stelle und wie der Bescheid aus Ihrer Sicht zu korrigieren ist. Nutzen Sie dafür die Kontaktmöglichkeiten über ELSTER. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Ich habe einen Grundsteuerbescheid für ein Objekt erhalten, von dem ich nicht mehr Eigentümerin/ Eigentümer bin. Was nun?

Über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse wird das Finanzamt in der Regel informiert. Sodann folgt eine sogenannte Zurechnungsfortschreibung. Aufgrund der vielen umfangreichen Arbeiten, die von den Finanzämtern zur Umsetzung der Reform zu erledigen waren und sind, kann es dazu gekommen sein, dass der Eigentumswechsel des betreffenden Grundstücks noch nicht bearbeitet wurde. 

Aber keine Sorge: Der Eigentumswechsel wird stets – d.h. auch rückwirkend – auf den Beginn des Jahres berücksichtigt, das auf den Eigentumswechsel folgte. 

Die Eigentumsänderung können Sie aber auch sicherheitshalber dem Finanzamt über ELSTER schriftlich mitteilen. 

Zur Vorab-Information teilen Sie den Wechsel ebenfalls der Gemeinde Wentorf bei Hamburg mit. 

Erreichbarkeit Finanzamt

Vereinbaren Sie am besten einen Rückruftermin über cleverQ, um Wartezeiten zu vermeiden. 

Elster

Für eine Nachricht an das Finanzamt nutzen Sie ELSTER – entweder über einen bestehenden Zugang (dann sonstige Nachricht), oder das 

ELSTER-Kontaktformular, für das kein Zugang erforderlich ist. 

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