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Kostenausgleich Kindertagesstätten
Kostenausgleich bei auswärtiger Unterbringung von Wentorfer Kindern:
Möchte bzw. muss eine Wentorfer Familie ihr Kind außerhalb Wentorfs in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, ist zweierlei zu beachten:
- Ihr Kind soll in einer anderen Kindertagesstätte in Schleswig-Holstein betreut werden und sie melden es über die Datenbank an. Sie müssen nichts weiter machen.
- Ihr Kind soll in einer Kindertagesstätte in einem anderen Bundesland, z.B. in Hamburg, betreut werden. Sie müssen sich mit dem ausgefüllten Formular an den KREIS HERZOGTUM LAUENBURG wenden:
Fachdienst 210 - Kindertagesbetreuung
Kreis Hzgt. Lauenburg
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen
Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 888 0
E-Mail: seidel@kreis-rz.de