Einführung
Deutsche Klimaschutzziele
Das im Jahr 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung setzt fest, dass die CO2-
Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert werden sollen – nach den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung zum Klimaschutzgesetz sind zwei Stufen auf dem Weg zur „Treibhausgasneutralität“ vorgesehen: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 % reduziert werden. Bis 2040 sollen sie bereits um 88 % gegenüber dem Vergleichsjahr zurückgegangen sein. Deutschland soll nach den derzeitigen Beschlüssen bereits bis 2045 treibhausgasneutral werden.
Um die Klimaschutzziele für den Sektor Bauen und Wohnen zu erreichen, muss der Fokus auf kommunaler Ebene auf die energetische Modernisierung von Bestandsquartieren und den Ausbau erneuerbarer Energien gelegt werden.
Klimaschutz in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg
2019 gab es in der Gemeinde Wentorf den politischen Beschluss ein Klimaschutzkonzept zu erstellen und eine Stelle für ein Klimaschutzmanagement einzurichten.
Seit 2020 gibt es eine Klimaschutzmanagerin und seit 2021 ein Klimaschutzkonzept, die den Weg für ein klimafreundliches Wentorf bereiten. Innerhalb des Klimaschutzkonzeptes wurde die Erstellung von energetischen Quartierskonzepten als Potenzial ermittelt. Weitere Maßnahmen im Kontext der Quartiersentwicklung betreffen Unterstützungsangebote beim klimafreundlichen Wohnen, klimafreundliche Mobilitätslösungen sowie ein „grünes“ Wentorf, welches Artenvielfalt fördert. Auf Grundlage dieser Potenziale auf Quartiersebene wurde die Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes als erstes Pilotprojekt in Wentorf initiiert.
Das „Energiequartier Wentorf“ im Umfeld der Danziger Straße, der Grund- und Gemeinschaftsschule sowie der Hansestraße wurde unter anderem aufgrund der dort befindlichen mehrgeschossigen Wohnbauten aus den 1960er und 1970er Jahren, seiner hohen Wärmedichte sowie der Möglichkeit eines Fernwärmeaus- bzw. -umbaus sowie mehrerer kommunaler Liegenschaften (Grund- und Gemeinschaftsschule, Neubau der Feuerwehr) ausgewählt.
Anhand von identifizierten Potenzialen und Maßnahmenansätzen, die sich aus der Bestandsaufnahme und CO2-Bilanzierung ergeben, zeigt das energetische Quartierskonzept den Weg in Richtung Treibhausgasneutralität für das Quartier auf und liefert einen wichtigen und entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.
Das Quartierskonzept umsetzen - Ein externes Sanierungsmanagement
Eine energetische Sanierung auf Quartiersebene erfordert nicht nur fundierte Quartierskonzepte mit Maßnahmen und Zielen, sondern auch eine dauerhafte Koordination ihrer Umsetzung. Die dafür nötige Prozesssteuerung ist ein eigenes Handlungsfeld. Ein Schlüssel zum Erfolg ist es, alle relevanten Akteursgruppen für die Ziele der energetischen Sanierung zu gewinnen - Kommunen, Bürger:innen, Wohnungsunternehmen, privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, Stadtwerken und Interessenverbänden. Ein gefördertes Sanierungsmanagement bietet die Möglichkeit, mittelfristige Prozesse zu begleiten.
Lokal die Energiewende voranbringen! Die Erstellung des Quartierskonzeptes.
„Integrierte energetische Quartierskonzepte benennen Ziele und Umsetzungsstrategien für Quartiere einer energieeffizienten Stadt. Ein abgestimmtes Handlungskonzept ist eine wichtige Grundlage für die Stärkung der Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure – Bürger, Wohnungswirtschaft, private Eigentümer, Mieter und Energieversorger – werden gemeinsam getragene Ansätze möglich.“ (Quelle)
Hier geht es direkt zum Ergebnis: Das Energetische Quartierskonzept von Wentorf
Das Wichtigste auf 16 Seiten - Die Kurzbroschüre zum Quartierskonzept
Warum Energetische Quartierssanierung in Wentorf?
Das Energiequartier
Auf dem Weg zum klimafreundlichen Quartier: Veranstaltungen und Präsentationen
Die Förderung - 10 % Eigenanteil der Gemeinde
Die Auftragnehmer
Warum Energetische Quartierssanierung in Wentorf?
Im Herbst 2021 wurde Wentorfs Klimaschutzkonzept von der Politik beschlossen. Fünfzehn Maßnahmenbausteine in vier Handlungsfeldern zeigen Möglichkeiten auf, den Klimaschutz in der Gemeinde voranzutreiben und die Treibhausgasemissionen zu verringern.
Handlungsfelder mit Maßnahmen, welche aus der Potenzialanalyse abgeleitet wurden. Die Erstellung des Quartierskonzeptes ist im Handlungsfeld Klimafreundliche Gemeindeentwicklung verortet.
Eine der größten Herausforderungen auf dem Weg zur klimafreundlichen Gemeinde ist dabei die Energiewende und insbesondere der Wärmeverbrauch unserer Wohngebäude, welcher mit 65 % den größten Anteil des Gesamtendenergieverbrauchs Wentorfs darstellt.
Um diesen Bereich und damit Wentorf insgesamt klimafreundlich zu gestalten, ist es sinnvoll, die Potenziale gesamter Stadtviertel anstelle einzelner Gebäude zu betrachten und die Kräfte zu bündeln. Auf dieser Ebene können die Beteiligten beispielsweise klimafreundliche Wärmenetze wirtschaftlicher umsetzen und neue umweltfreundliche Mobilitätsangebote gemeinsam einführen.
Basierend auf einigen grundlegenden Informationen wurde im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes eine Wärmebedarfskarte für Wentorf aufgestellt. Das Resultat wird auf Seite 26 des Klimaschutzkonzeptes wie folgt ausgewertet:
„Mithilfe der Wärmedichtekarte und -analyse können in Wentorf insbesondere zwei Areale als potenziell geeignet identifiziert werden:
1) Gemeindezentrum und Konversionsgebiet (südlich von Berliner Landstraße und entlang des Südrings): Da die Bebauung eher jung (1990er-2000er Jahre) ist und bereits mit einem Nahwärmenetz versorgt wird, ist das Potenzial für eine weitere energetische Optimierung relativ gering.
2) Umfeld der Gemeinschaftsschule (Nachbarschaft der Danziger Straße im Osten und Hansestraße im Westen): Das Quartier ist durch Wohnnutzung verschiedener Gebäudetypen (Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser, Doppelhäuser und in geringer Anzahl auch Einfamilienhäuser) geprägt. Im Zentrum befinden sich Gemeinschaftsschule, Kinderzentrum und der geplante Neubau der Freiwilligen Feuerwehr. Der Geschosswohnungsbestand ist überwiegend im Besitz von Wohnungsunternehmen; teilweise herrscht auch Einzeleigentum vor. Mit der geplanten Heizungserneuerung der Gemeinschaftsschule sowie dem Neubau des Feuerwehrgebäudes ergibt sich eine gute Ausgangssituation für die Realisierung einer Quartierswärmeversorgung (insbesondere in Richtung Osten, im Umfeld der Danziger Straße).“
Wärmedichtekarte für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg. Je dunkler die Areale, umso höher ist der angenommene Bedarf an Wärme zum Heizen (Quelle: OCF Consulting).
Auf dieser Grundlage wurde das zweite Quartier für eine tiefergehende Auswertung im Rahmen eines Quartierskonzeptes ausgewählt (siehe nächste Abbildung). Es befindet sich nördlich des Gemeindezentrums im Umfeld der Danzigerstraße, der Grund- und Gemeinschaftsschule sowie der Hansestraße. Nach Norden begrenzt der Wohltorfer Weg, nach Süden der Friedrichsruher Weg das Projektgebiet.
Luftbild-Ausschnitt der Gemeinde Wentorf bei Hamburg mit eingezeichneten Quartiergrenzen.
Es umfasst eine Fläche von ca. 33 Hektar und ist überwiegend durch Wohnnutzung verschiedener Gebäudetypen (Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser, Doppelhäuser und in geringer Anzahl auch Einfamilienhäuser) geprägt. Im Zentrum liegen die Gemeinschaftsschule und die Grundschule Wentorfs sowie die Kindertagesstätte „Lütte Lüüd“. Die Gebäude befinden sich im Besitz der Gemeinde. Am Standort der ehemaligen Hauptschule ist der Neubau eines Feuerwehrgebäudes durch die Gemeinde geplant. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll in innovativer Holzbauweise entstehen und durch das Bundesbauministerium gefördert werden.
Unmittelbar östlich des Schulstandorts grenzt das Wohngebiet im Umfeld der Danziger Straße an. Die Bebauung besteht überwiegend aus 2 bis 3-geschossigen Zeilenbauten der 1960er Jahre. Südlich angrenzend befindet sich Reihenhausbebauung (entlang des Friedrichsruher Rings) sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser (im Umfeld der Breslauer Straße) in Privatbesitz. Das Quartier wird im Süden durch den Friedrichsruher Weg, im Osten durch die Danziger Straße und im Norden durch den Wohltorfer Weg abgegrenzt.
Im Westen schließt das Quartier die Bebauung im Umfeld von Reinbeker Weg und Hansestraße mit ein. Auch ganz im Westen des Quartiers finden sich mehrgeschossige Wohnbauten aus den 1960er bis 1970er Jahren, die sich teilweise im Besitz von Wohnungsunternehmen befinden. Zudem befindet sich hier ein Seniorenwohnheim sowie ein Bürogebäude der Kirchengemeinde Wentorf. Die Straßen Am Burgberg und Hansestraße bilden die westliche Grenze des Quartiers. Die westlich und südwestlich unmittelbar an den Schulstandort angrenzende Reihenhausbebauung (Kiehn’sche Koppel) und die mehrgeschossige Wohnbebauung (Amandas Garten), die sich im Besitz von privaten Eigentümer:innen befinden, sind Teil des Quartiers.
Gebäude im Quartier: Danziger Straße, Friedrichsruher Weg, Hansestraße (alle Bilder von ZEBAU GmbH)
Welche Maßnahmen das Quartier im Umfeld der Danzigerstraße, der Grund- und Gemeinschaftsschule sowie der Hansestraße klimafit machen, wurde zwischen Januar 2022 und Januar 2023 gemeinsam mit den Bewohner:innen des Quartiers, mit Akteur:innen der Energie- und Wärmeversorgung, sowie den Wohnungsbauunternehmen erarbeitet.
Dabei wurden Lösungen für die Themen Gebäudemodernisierung, erneuerbare Wärme- und Energieversorgung, klimafreundliche Mobilität, Klimaanpassung und Biodiversität und nachhaltiges Leben im Alltag erarbeitet.
Anschließend an die Konzepterstellung werden die entwickelten Maßnahmen von einem Sanierungsmanagement über drei Jahre hinweg weiterentwickelt und, soweit möglich, umgesetzt.
Auf dem Weg zum klimafreundlichen Quartier: Veranstaltungen und Präsentationen
Gemeinsam mit den Bewohner:innen sowie Akteur:innen vor Ort, sind wir ins Gespräch gekommen um das Quartier fit für die Zukunft machen. Im Ergebnis wurden im Quartierskonzept Maßnahmen für die folgenden Handlungsfelder identifiziert: Gebäudemodernisierung, Wärmeversorgung, Stromversorgung, klimagerechte Mobilität sowie Klimaanpassung und Biodiversität. Eine Übersicht findet sich auf Seite 14 der Kurzbroschüre.
Übersicht über die im Quartier verorteten Maßnahmen (siehe Kurzbroschüre Seite 14).
Am 1.2.2023 fand in der Aula der Grundschule Wentorf die Abschlussveranstaltung der Konzepterstellung für das Energiequartier Danziger Str/Gemeinschaftsschule/Hansestraße statt. Nach einer Begrüßung durch die Klimaschutzmanagerin Yvonne Hargita stellten Nikolas Fink von der Zebau GmbH und Lena Mierendorff von averdung Berater & Ingenieure den 40 Anwesenden konkrete Maßnahmen vor, mit denen das Projektgebiet die Treibhausgasneutralität anstreben könnte.
Abschlussveranstaltung in der Aula der Wentorfer Grundschule
Hierfür ist eine Kombination dreier Bereiche entscheidend. Zum einen sollten die Photovoltaikpotenziale gehoben werden, denn der aktuelle Strombedarf könnte durch die Belegung aller Dächer im Quartier bilanziell gedeckt werden. In der Sanierung von Wohngebäuden als weitere Maßnahme liegen die größten Einsparpotenziale für Energieverbrauch und Emissionen. Im Anschluss an eine energetische Sanierung ist der Wärmebedarf deutlich geringer im Vergleich zum unsanierten Zustand. Der Wärmebedarf könnte im Quartier durch eine Kombination regenerativer Energieträger gedeckt werden. Der größte Hebel im Quartier wäre ein Nahwärmenetz an welches die Mehrfamilienhäuser der Wohnungsgesellschaften angeschlossen werden könnten, die ebenfalls an der Konzepterstellung beteiligt waren.
Lena Mierendorff von averdung Ingenieure & Berater erläutert die Ergebnisse für die nachhaltige Strom- und Wärmebereitstellung im Quartier.
Björn Krocker von der Wohnungsbaugenossenschaft Neue Lübecker betonte die Potenziale welche in einer gemeinsamen nachhaltigen Versorgung liegen und würde es begrüßen, wenn ein solches Netz im Quartier installiert werden würde. Er zeigte sich ebenso offen für das Gesprächsangebot der Bürgerenergie Bille um gemeinsame Projekte auszuloten, als auch auf Nachfragen bezüglich Balkon-PV-Anlagen „Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt werden von Seiten der Mieterinnen und Mieter, die eine solche Anlage auf ihrem Balkon installieren wollen. Aber wir verschließen uns diesen Entwicklungen absolut nicht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir können gerne über alles reden!“
Die Neue Lübecker, vertreten durch Björn Krocker, stellt ihre Pläne für Wohngebäude im Wentorfer Quartier vor und lädt die Mieterinnen und Mieter ein, sich mit Ideen und Wünschen an ihn heranzutreten.
Um die Aufenthalts- und Lebensqualität im Quartier zu steigern, wurden des Weiteren Maßnahmen in den Bereichen Mobilität sowie Klimafolgenanpassung und Biodiversität vorgestellt. Am emotionalsten wurden die Vorschläge für eine nachhaltige Fuß- und Radmobilität diskutiert, die zugunsten von Parkflächen gestärkt werden soll- auch um die Schulwegesicherheit zu erhöhen. Im Anschluss an die Veranstaltung wurde noch rege diskutiert und Kontakte ausgetauscht. Der Wunsch nach weiteren Informations- und Vernetzungsveranstaltungen wurde betont.
Für die Ergebnispräsentation bitte hier klicken.
Das fertige Quartierskonzept wird als nächstes der Gemeindevertretung vorgelegt. Wenn diese das Konzept beschließt, kann im Anschluss das Sanierungsmanagement die Arbeit aufnehmen. Das dreijährige, zu 90 % geförderte Sanierungsmanagement soll die Gemeinde und insbesondere die Klimaschutzmanagerin dabei unterstützen, die Maßnahmen umzusetzen und weiter eine intensive Öffentlichkeitarbeit rund um die Themen Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien in Privaten Haushalten vorantreiben.
26. September 2022, 18 bis ca. 20.15 Uhr in der Aula der Gemeinschaftsschule
Informations- und Beteiligungsveranstaltung
„Energiequartier Wentorf: Lokal die Energiewende voranbringen“
18. Mai 2022, 18 bis 20.00 Uhr, Online via Zoom
Auftaktveranstaltung
„Energetische Quartierssanierung Wentorf – was ist geplant und wie mache ich mit?“
Präsentation zur Veranstaltung am 18.05.2022
Artikel Der Reinbeker (23.05.2022)
Die Förderung – 10 % Eigenanteil der Gemeinde
Gefördert zu 75 % durch das Bundesförderprogramm »Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager« (KfW 432) sowie zu 15 % durch die IB.SH wird seit Frühjahr 2022 in Wentorf ein energetisches Quartierskonzept erarbeitet, welches zur Gestaltung klimafreundlicher, energieeffizienter Wohnquartiere beiträgt. Für die begleitende Umsetzung der Maßnahmen soll im Anschluss an das Quartierskonzept ein Sanierungsmanagement beantragt werden.
Das Energetische Quartierskonzept wurde von der Arbeitsgemeinschaft ZEBAU GmbH und Averdung Ingenieure & Berater GmbH von Januar 2022 bis Januar 2023 bearbeitet.
Das Energetische Quartierskonzept ist eine Maßnahme (M-Ge 2) im Handlungsfeld Klimafreundliche Gemeindeentwicklung aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Wentorf.
Fördermöglichkeiten: Energieeffizienz
Diese Übersicht wird Ihnen im Rahmen des „Sanierungsmanagement für das Energiequartier Wentorf“ durch die ZEBAU GmbH und averdung Berater & Ingenieure GmbHzur Verfügung gestellt. Gefördert wird das Projekt mit der Laufzeit 10/2023-10/2026 zu 75 % durch die KfW und zu 15 % durch die Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein. Sollten Sie Hinweise zu Ergänzungen/Korrektur haben, senden Sie diese bitte an wentorf@zebau.de (Stand 04/2024) |
Bei der Finanzierung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen unterstützt sowohl der Bund mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) als BAFA oder KfW Kredit sowie auch das Land Schleswig-Holstein mit verschiedenen Fördermitteln.
Dabei kann auf verschiedene Förderprogramme zurückgegriffen werden:
Darlehen und Zuschüsse der IB.SH Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt Sie als Landesförderung finanziell bei Ihrer energetischen Sanierung. Sie bietet Darlehen und Zuschüsse |
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Förderungen und Kredite der KfW Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen als Förderbank des Bundes zinsgünstige Kredite, bei denen Sie zum Teil einen Tilgungszuschuss erhalten und damit weniger zurückzahlen müssen. Sie beantragen und erhalten die Kredite über Ihre Bank. |
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BAFA-Förderungen Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie für bestimmte Maßnahmen auch Zuschüsse erhalten. In der Regel müssen Sie zunächst eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz beauftragen, über die Sie die Mittel beantragen können. |
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Maßnahmen aus dem Förderprogramm ‘Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘ Mit dem Förderprogramm werden Sie vom Land Schleswig-Holstein in Form von Zuschüssen unterstützt. Es zielt auf den Umbau und die Nutzung von Erneuerbaren Energien im privaten Gebäudebereich ab. (Das Programm mit allen Förderungen ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 15.11.2023 bis auf weiteres ausgesetzt.) |
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Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme zur Energetischen Sanierung, Anlagentechniken und Beratungsangeboten mit direkten Links zu den Förderkonditionen.
Bitte beachte Sie, dass generell zuerst Förderanträge gestellt und bewilligt werden müssen, bevor Sie Aufträge vergeben und Verträge abschließen dürfen, andernfalls droht ein Komplettverlust der Fördermittel!
Energetische Sanierung
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik
Förderung für Beratungsangebote (BAFA-Förderungen)
Weitere Förderungen
Digitaler Förderwegweiser
Energetische Sanierung
KfW-Förderungen und -Zuschüsse
Energetisches Sanieren - KfW 261
Gefördert wird die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten Energieeffizienz Hauses. Diesen Kredit können Sie mit zusätzlichen Förderungen kombinieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
BAFA-Förderung und -Zuschuss
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Wenn Sie Fenster, Türen, die Außenwände oder das Dach dämmen wollen, um Ihr Wohngebäude energieeffizienter zu gestalten, dann können Sie auf die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung zugreifen. Sie können einen Anteil der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
IB.SH-Förderungen und -Zuschüsse
IB.SH WEGfinanz
Sie planen an Ihrem privaten Bestandsgebäude Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten? Die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit einem Darlehen in Höhe von 5.000 bis 35.000 € bei diversen Maßnahmen. Informieren Sie sich direkt auf der IB.SH Seite über Ihren Weg zur Förderung.
IB.SH Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
Sie wollen Ihr privates Wohnhaus modernisieren und erzielen dabei mindestens eine CO2-Einsparung von 20 % oder wollen einen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz nutzen? Diese Förderung gewährt Ihnen einen Zuschuss 2.000 € ab einer Investitionssummer von 12.000 €. Der Zuschuss kann auch mit anderen IB.SH oder KfW Förderungen kombiniert werden. Informieren Sie sich direkt auf der IB.SH Seite über Ihren Weg zur Förderung.
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer (ib-sh.de)
(Das Programm ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 15.11.2023 bis auf weiteres ausgesetzt.)
Förderebene |
Fördername |
Maßnahmen |
Förderart |
Antragsstellung |
Bund (KfW) |
KfW 261 – Wohngebäudekredit |
Energetisches Sanieren |
Kredit, Tilgungszuschuss |
Über eigene Bank |
Bund (BAFA) |
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle |
Energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dach) |
Zuschuss |
Einbindung in EEE (Energie-Effizienz-Expert*in) erforderlich |
Schleswig-Holstein (IB.SH) |
IB.SH WEGfinanz |
Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben am privaten Wohngebäude |
Darlehen |
Direkt bei der IB.SH |
Schleswig-Holstein (IB.SH) |
IB.SH Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer |
Modernisierung vom Privathaus mit Einsparung von min. 20 % CO2 im Vergleich zu Vorher; Nah- oder Fernwärmeanschluss mit Primärenergiefaktor max. 0,7 PE |
Zuschuss |
Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. |
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik
KfW-Förderungen und -Zuschüsse
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik – KfW 270
Sie können einen Kredit mit günstigem effektivem Jahreszins erhalten, um Erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmegewinnung einzubauen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – KfW 458
Für den Kauf und Einbau einer neuen klimaneutralen Heizung in selbstgenutzten Einfamilienhäusern kann dieser Zuschuss mit einem Volumen von bis zu 23.500 € beansprucht werden.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458) | KfW
BAFA-Förderungen und -Zuschüsse
Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)
Sie wollen eine raumlufttechnische Anlage mit Wärme-/Kälterückgewinnung einbauen, austauschen oder optimieren? Dann können Sie einen Anteil der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Hier werden unterschiedliche Anlagen zu Wärmeerzeugung gefördert, von Solarkollektoren über Wärmepumpen bis hin zum Anschluss an Wärmenetze. Die Förderzuschüsse bemessen sich anteilig anhand der förderfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei diesen drei BAFA-Zuschüssen gibt es ein Mindestinvestitionsvolumen und maximale Fördersummen.
Maßnahmen aus dem Förderprogramm ‘Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘
Mit dem Förderprogramm werden Sie vom Land Schleswig-Holstein in Form von Zuschüssen unterstützt. Es zielt auf den Umbau und die Nutzung von Erneuerbaren Energien im privaten Gebäudebereich ab.
(Das Programm mit allen Förderungen ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 15.11.2023 bis auf weiteres ausgesetzt.)
Förderung nicht-fossiler Heizsysteme
Wenn Sie Unterstützung bei einem Umstieg auf eine Heizungstechnik basierend auf Erneuerbaren Energien benötigen, können Sie auf diese Förderung zurückgreifen. Gefördert werden hierbei Wärmepumpen, Solarkollektoren, ein Anschluss an ein Wärmenetz und eine Biomasseheizung mit jeweils unterschiedlichen Fördersummen. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude und ist an die technischen Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) angepasst. Ein entsprechender BAFA-Zuwendungsbescheid ist für den Erhalt der Förderung notwendig. Mehr Informationen finden Sie unter
Förderung von Batteriespeichern
Diese Förderung können Sie nutzen, um sich ein gebäudeinternes Batteriespeichersystem anzuschaffen. Es wird die Installation mit einer minimalen nutzbaren Kapazität von 2 kWh gefördert. Notwendig ist zusätzlich eine Kopplung mit einer Stromerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien. Informieren Sie sich hier und sichern Sie sich Ihre Förderung.
Förderung stationärer und nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen
Sie planen eine Ladestation zum Aufladen von selbstgenutzten E-Autos? Wenn es sich um eine stationäre und nicht öffentlich zugängliche Ladestation handelt, können Sie diese Förderung nutzen. Gefördert werden Anlagen, die eine minimale Ladeleistung von mindestens 11 KW und höchstens 22 KW haben. Informieren Sie sich hier und sichern sich Ihre Förderung.
Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen
Auf Ihren Balkon scheint regelmäßig die Sonne und Sie wollen diese Energie mit einem Photovoltaik-Balkonkraftwerk nutzen? Ein Blick in diese Förderung lohnt sich. Bezuschusst wird die Anschaffung und Installation von PV-Balkonanlagen mit Wechselrichter mit einer minimalen Leistung von 250 KW und einer maximalen Leistung von 600 KW. Informieren Sie sich hier und sichern Sie sich Ihre Förderung
Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen (schleswig-holstein.de).
Förderebene |
Fördername |
Maßnahmen |
Förderart |
Antragsstellung |
Bund (KfW) |
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik – KfW 270 |
Erneuerbare Energien für Strom und Wärme (u. a. für PV, Wasser, Wind, Biogas) |
Kredit |
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Bund (KfW) |
Heizungsförderung für Privatperson – Wohngebäude – KfW 458 |
Kauf und Einbau einer klimaneutralen Heizung in selbstgenutzten Einfamilienhäusern |
Zuschuss |
Einbindung in EEE notwendig |
Bund (BAFA) |
Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) |
Einbau/Austausch/Optimierung Wärme-/Kälterückgewinnung |
Zuschuss |
Einbindung in EEE notwendig |
Bund (BAFA) |
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung) |
Unterschiedliche Anlagen zur Wärmeerzeugung (u. a. Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetze) |
Zuschuss |
Einbindung in EEE optional |
Schleswig-Holstein |
Förderung nicht fossiler Heizsystem |
Umstieg auf Heizung aus Erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetz, Biomasse) |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Schleswig-Holstein |
Förderung von Batteriespeicher |
Gebäudeinternes Batteriespeichersystem, Kopplung mit System zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien notwendig |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Schleswig-Holstein |
Förderung stationärer nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen |
Stationäre und nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen eigener E-Autos |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Schleswig-Holstein |
Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen |
Anschaffung und Installation von PV-Balkonanlagen (Leistung von min. 250 KW und max. 600 KW) |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Förderung für Beratungsangebote (BAFA-Förderungen)
BAFA-vor-Ort-Beratung
Lassen Sie eine Energieberatung mit zertifizierten Expertinnen und Experten bei sich zu Hause durchführen. Sie erhalten ein vertieftes Energiegutachten über den Ist-Zustand Ihres Gebäudes, das eine wichtige Grundlage bildet, wenn Sie komplexe und umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen planen. Um sich die Beratung fördern zu lassen, benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (s. u.).
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zertifizierte Fachleute analysieren Ihr Wohngebäude und erstellen einen energetischen Sanierungsfahrplan Ihres Wohngebäudes für die nächsten 15 Jahre. Sie können damit vorausschauend planen und wissen, welche Maßnahmen und Investitionen wann angegangen werden müssen.
Förderung für Energieberatungen
Lassen Sie sich einen Großteil der Beratungskosten einfach fördern. Weitere Informationen zu beiden BAFA-Energieberatungsförderungen erhalten Sie hier.
Förderebene |
Fördername |
Maßnahmen |
Förderart |
Antragsstellung |
Bund (BAFA) |
BAFA-vor-Ort-Beratung |
Energieberatung mit Ausführlichem Ist-Zustand und Maßnahmen |
Zuschuss |
Einbindung in EEE notwendig |
Bund (BAFA) |
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) |
Erstellung Sanierungsfahrplan für die nächsten 15 Jahre |
Zuschuss |
Einbindung in EEE erforderlich |
Ergänzungskredit Plus – KfW 358, 359
Zusätzlich zu einem bestehenden KfW- oder BAFA-Zuschuss, dessen Bewilligung nicht mehr als 12 Monate zurückliegt und der noch nicht ausgezahlt wurde, können Sie einen Ergänzungskredit mit niedrigem effektiven Jahreszins erhalten.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359) | KfW
Der digitale Förderwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Privatpersonen und Unternehmen auf dem Weg zu den aktuell passenden Fördermöglichkeiten.
Das Sanierungsmanagement ist eine Maßnahme (M-Ge 2) im Handlungsfeld Klimafreundliche Gemeindeentwicklung aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Wentorf.
Informiert bleiben - Newsletter & Veranstaltungen
Newsletter
Neuigkeiten zum Quartier, Veranstaltungen und Termine sowie weitere Informationen erhalten Sie über unseren Newsletter, der den Quartiersbrief abgelöst hat.
Zur Aufnahme in den Verteiler senden Sie uns eine Mail an wentorf@zebau.de.
Veranstaltungen
- Die Auftaktveranstaltung Sanierungsmanagement „Energiequartier Wentorf“ fand am 18. Januar 2024 mit über 50 Teilnehmenden statt.
- "Ab aufs Dach!" - Am Samstag den 13. Juli 2024 fand im Rathaus der große Info-Tag zum Thema PV mit Vorträgen, Austausch/Vernetzung und Exkursionen statt.