Fördermöglichkeiten: Energieeffizienz
Diese Übersicht wird Ihnen im Rahmen des „Sanierungsmanagement für das Energiequartier Wentorf“ durch die ZEBAU GmbH und averdung Berater & Ingenieure GmbHzur Verfügung gestellt. Gefördert wird das Projekt mit der Laufzeit 10/2023-10/2026 zu 75 % durch die KfW und zu 15 % durch die Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein. Sollten Sie Hinweise zu Ergänzungen/Korrektur haben, senden Sie diese bitte an wentorf@zebau.de (Stand 04/2024) |
Bei der Finanzierung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen unterstützt sowohl der Bund mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) als BAFA oder KfW Kredit sowie auch das Land Schleswig-Holstein mit verschiedenen Fördermitteln.
Dabei kann auf verschiedene Förderprogramme zurückgegriffen werden:
Darlehen und Zuschüsse der IB.SH Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt Sie als Landesförderung finanziell bei Ihrer energetischen Sanierung. Sie bietet Darlehen und Zuschüsse |
|
Förderungen und Kredite der KfW Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen als Förderbank des Bundes zinsgünstige Kredite, bei denen Sie zum Teil einen Tilgungszuschuss erhalten und damit weniger zurückzahlen müssen. Sie beantragen und erhalten die Kredite über Ihre Bank. |
|
BAFA-Förderungen Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie für bestimmte Maßnahmen auch Zuschüsse erhalten. In der Regel müssen Sie zunächst eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz beauftragen, über die Sie die Mittel beantragen können. |
|
Maßnahmen aus dem Förderprogramm ‘Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘ Mit dem Förderprogramm werden Sie vom Land Schleswig-Holstein in Form von Zuschüssen unterstützt. Es zielt auf den Umbau und die Nutzung von Erneuerbaren Energien im privaten Gebäudebereich ab. (Das Programm mit allen Förderungen ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 15.11.2023 bis auf weiteres ausgesetzt.) |
|
Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme zur Energetischen Sanierung, Anlagentechniken und Beratungsangeboten mit direkten Links zu den Förderkonditionen.
Bitte beachte Sie, dass generell zuerst Förderanträge gestellt und bewilligt werden müssen, bevor Sie Aufträge vergeben und Verträge abschließen dürfen, andernfalls droht ein Komplettverlust der Fördermittel!
Energetische Sanierung
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik
Förderung für Beratungsangebote (BAFA-Förderungen)
Weitere Förderungen
Digitaler Förderwegweiser
Energetische Sanierung
KfW-Förderungen und -Zuschüsse
Energetisches Sanieren - KfW 261
Gefördert wird die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten Energieeffizienz Hauses. Diesen Kredit können Sie mit zusätzlichen Förderungen kombinieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
BAFA-Förderung und -Zuschuss
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Wenn Sie Fenster, Türen, die Außenwände oder das Dach dämmen wollen, um Ihr Wohngebäude energieeffizienter zu gestalten, dann können Sie auf die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung zugreifen. Sie können einen Anteil der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
IB.SH-Förderungen und -Zuschüsse
IB.SH WEGfinanz
Sie planen an Ihrem privaten Bestandsgebäude Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten? Die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit einem Darlehen in Höhe von 5.000 bis 35.000 € bei diversen Maßnahmen. Informieren Sie sich direkt auf der IB.SH Seite über Ihren Weg zur Förderung.
IB.SH Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
Sie wollen Ihr privates Wohnhaus modernisieren und erzielen dabei mindestens eine CO2-Einsparung von 20 % oder wollen einen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz nutzen? Diese Förderung gewährt Ihnen einen Zuschuss 2.000 € ab einer Investitionssummer von 12.000 €. Der Zuschuss kann auch mit anderen IB.SH oder KfW Förderungen kombiniert werden. Informieren Sie sich direkt auf der IB.SH Seite über Ihren Weg zur Förderung.
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer (ib-sh.de)
(Das Programm ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 15.11.2023 bis auf weiteres ausgesetzt.)
Förderebene |
Fördername |
Maßnahmen |
Förderart |
Antragsstellung |
Bund (KfW) |
KfW 261 – Wohngebäudekredit |
Energetisches Sanieren |
Kredit, Tilgungszuschuss |
Über eigene Bank |
Bund (BAFA) |
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle |
Energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dach) |
Zuschuss |
Einbindung in EEE (Energie-Effizienz-Expert*in) erforderlich |
Schleswig-Holstein (IB.SH) |
IB.SH WEGfinanz |
Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben am privaten Wohngebäude |
Darlehen |
Direkt bei der IB.SH |
Schleswig-Holstein (IB.SH) |
IB.SH Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer |
Modernisierung vom Privathaus mit Einsparung von min. 20 % CO2 im Vergleich zu Vorher; Nah- oder Fernwärmeanschluss mit Primärenergiefaktor max. 0,7 PE |
Zuschuss |
Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. |
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik
KfW-Förderungen und -Zuschüsse
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik – KfW 270
Sie können einen Kredit mit günstigem effektivem Jahreszins erhalten, um Erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmegewinnung einzubauen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – KfW 458
Für den Kauf und Einbau einer neuen klimaneutralen Heizung in selbstgenutzten Einfamilienhäusern kann dieser Zuschuss mit einem Volumen von bis zu 23.500 € beansprucht werden.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458) | KfW
BAFA-Förderungen und -Zuschüsse
Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)
Sie wollen eine raumlufttechnische Anlage mit Wärme-/Kälterückgewinnung einbauen, austauschen oder optimieren? Dann können Sie einen Anteil der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Hier werden unterschiedliche Anlagen zu Wärmeerzeugung gefördert, von Solarkollektoren über Wärmepumpen bis hin zum Anschluss an Wärmenetze. Die Förderzuschüsse bemessen sich anteilig anhand der förderfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei diesen drei BAFA-Zuschüssen gibt es ein Mindestinvestitionsvolumen und maximale Fördersummen.
Maßnahmen aus dem Förderprogramm ‘Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘
Mit dem Förderprogramm werden Sie vom Land Schleswig-Holstein in Form von Zuschüssen unterstützt. Es zielt auf den Umbau und die Nutzung von Erneuerbaren Energien im privaten Gebäudebereich ab.
(Das Programm mit allen Förderungen ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 15.11.2023 bis auf weiteres ausgesetzt.)
Förderung nicht-fossiler Heizsysteme
Wenn Sie Unterstützung bei einem Umstieg auf eine Heizungstechnik basierend auf Erneuerbaren Energien benötigen, können Sie auf diese Förderung zurückgreifen. Gefördert werden hierbei Wärmepumpen, Solarkollektoren, ein Anschluss an ein Wärmenetz und eine Biomasseheizung mit jeweils unterschiedlichen Fördersummen. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude und ist an die technischen Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) angepasst. Ein entsprechender BAFA-Zuwendungsbescheid ist für den Erhalt der Förderung notwendig. Mehr Informationen finden Sie unter
Förderung von Batteriespeichern
Diese Förderung können Sie nutzen, um sich ein gebäudeinternes Batteriespeichersystem anzuschaffen. Es wird die Installation mit einer minimalen nutzbaren Kapazität von 2 kWh gefördert. Notwendig ist zusätzlich eine Kopplung mit einer Stromerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien. Informieren Sie sich hier und sichern Sie sich Ihre Förderung.
Förderung stationärer und nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen
Sie planen eine Ladestation zum Aufladen von selbstgenutzten E-Autos? Wenn es sich um eine stationäre und nicht öffentlich zugängliche Ladestation handelt, können Sie diese Förderung nutzen. Gefördert werden Anlagen, die eine minimale Ladeleistung von mindestens 11 KW und höchstens 22 KW haben. Informieren Sie sich hier und sichern sich Ihre Förderung.
Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen
Auf Ihren Balkon scheint regelmäßig die Sonne und Sie wollen diese Energie mit einem Photovoltaik-Balkonkraftwerk nutzen? Ein Blick in diese Förderung lohnt sich. Bezuschusst wird die Anschaffung und Installation von PV-Balkonanlagen mit Wechselrichter mit einer minimalen Leistung von 250 KW und einer maximalen Leistung von 600 KW. Informieren Sie sich hier und sichern Sie sich Ihre Förderung
Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen (schleswig-holstein.de).
Förderebene |
Fördername |
Maßnahmen |
Förderart |
Antragsstellung |
Bund (KfW) |
Erneuerbare Energien und Anlagentechnik – KfW 270 |
Erneuerbare Energien für Strom und Wärme (u. a. für PV, Wasser, Wind, Biogas) |
Kredit |
|
Bund (KfW) |
Heizungsförderung für Privatperson – Wohngebäude – KfW 458 |
Kauf und Einbau einer klimaneutralen Heizung in selbstgenutzten Einfamilienhäusern |
Zuschuss |
Einbindung in EEE notwendig |
Bund (BAFA) |
Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) |
Einbau/Austausch/Optimierung Wärme-/Kälterückgewinnung |
Zuschuss |
Einbindung in EEE notwendig |
Bund (BAFA) |
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung) |
Unterschiedliche Anlagen zur Wärmeerzeugung (u. a. Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetze) |
Zuschuss |
Einbindung in EEE optional |
Schleswig-Holstein |
Förderung nicht fossiler Heizsystem |
Umstieg auf Heizung aus Erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetz, Biomasse) |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Schleswig-Holstein |
Förderung von Batteriespeicher |
Gebäudeinternes Batteriespeichersystem, Kopplung mit System zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien notwendig |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Schleswig-Holstein |
Förderung stationärer nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen |
Stationäre und nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen eigener E-Autos |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Schleswig-Holstein |
Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen |
Anschaffung und Installation von PV-Balkonanlagen (Leistung von min. 250 KW und max. 600 KW) |
Zuschuss |
Serviceportal Schleswig-Holstein |
Förderung für Beratungsangebote (BAFA-Förderungen)
BAFA-vor-Ort-Beratung
Lassen Sie eine Energieberatung mit zertifizierten Expertinnen und Experten bei sich zu Hause durchführen. Sie erhalten ein vertieftes Energiegutachten über den Ist-Zustand Ihres Gebäudes, das eine wichtige Grundlage bildet, wenn Sie komplexe und umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen planen. Um sich die Beratung fördern zu lassen, benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (s. u.).
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zertifizierte Fachleute analysieren Ihr Wohngebäude und erstellen einen energetischen Sanierungsfahrplan Ihres Wohngebäudes für die nächsten 15 Jahre. Sie können damit vorausschauend planen und wissen, welche Maßnahmen und Investitionen wann angegangen werden müssen.
Förderung für Energieberatungen
Lassen Sie sich einen Großteil der Beratungskosten einfach fördern. Weitere Informationen zu beiden BAFA-Energieberatungsförderungen erhalten Sie hier.
Förderebene |
Fördername |
Maßnahmen |
Förderart |
Antragsstellung |
Bund (BAFA) |
BAFA-vor-Ort-Beratung |
Energieberatung mit Ausführlichem Ist-Zustand und Maßnahmen |
Zuschuss |
Einbindung in EEE notwendig |
Bund (BAFA) |
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) |
Erstellung Sanierungsfahrplan für die nächsten 15 Jahre |
Zuschuss |
Einbindung in EEE erforderlich |
Ergänzungskredit Plus – KfW 358, 359
Zusätzlich zu einem bestehenden KfW- oder BAFA-Zuschuss, dessen Bewilligung nicht mehr als 12 Monate zurückliegt und der noch nicht ausgezahlt wurde, können Sie einen Ergänzungskredit mit niedrigem effektiven Jahreszins erhalten.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359) | KfW
Der digitale Förderwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Privatpersonen und Unternehmen auf dem Weg zu den aktuell passenden Fördermöglichkeiten.
Das Sanierungsmanagement ist eine Maßnahme (M-Ge 2) im Handlungsfeld Klimafreundliche Gemeindeentwicklung aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Wentorf.