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Begegnungsstätte Alte Schule

Die Alte Schule in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg befinden sich direkt rechts neben dem Rathaus. Sie ist eine gemeindliche Begegnungsstätte, deren Räumlichkeiten vorrangig dem Bürgerverein, sowie Senioren und Behindertengruppen zur Verfügung gestellt werden können.

Weitergehende Nutzung

Darüber hinaus können die Räumlichkeiten aber auch anderen Vereinigungen zur Nutzung überlassen werden, soweit diese gemeinnützige, kulturelle oder sportliche Zwecke verfolgen und Veranstaltungen dem Interesse der Gemeinde Wentorf bei Hamburg dienen.

Eine private oder gewerbliche Nutzung wird nur ausnahmsweise zugelassen. Die Nutzung muss dem Charakter der Räumlichkeiten und des Gebäudes entsprechen und ist in jedem Fall nach der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Über die Ausnahme entscheidet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin.

Dauernutzungen sind in regelmäßigen Zeiträumen möglich. Sie müssen vorher beantragt werden und dem o.g. Zweck entsprechen. Eine Genehmigung dazu wird maximal für 1 Jahr ausgesprochen. Ein Anspruch auf Dauernutzung besteht jedoch nicht. Alles Weitere regelt die Benutzungssatzung.

Veranstaltungsräume

Folgende Räume sind nutzbar:

EG – Clubraum I (groß) 72 m², bestuhlt.

EG – Clubraum II (klein) 32 m², bestuhlt.

Gymnastikraum 40 m².

Dazu kann die Küche mitgebucht werden.

Nutzungsantrag

Eine Überlassung der Räume kann mittels eines Formulars beantragt werden.

Der Antrag ist zu richten an:

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Die Bürgermeisterin
Fachdienst 2.2 Kinder, Jugend, Kultur
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg


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