Gemäß § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V. mit §§ 1, 4, 5 BekanntVO und § 14 Abs. 4 und Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg: Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans („Woods Art Institute“) der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach § 3 Abs. 2 BauGB Der vom Planungs- und Umweltausschuss am 24.07.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans "Woods Art Institute" der Gemeinde Wentorf bei Hamburg mit der Begründung (inkl. Umweltbericht), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 28.01.2026 bis zum 03.03.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite eingesehen werden: https://www.wentorf.de/Rathaus/Bauleitpläne-im-Verfahren Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein mit der o.g. Internetseite der Gemeinde verlinkt. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene. Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen vom 28.01.2026 bis einschließlich 03.03.2026 im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg öffentlich aus und können nach vorheriger Terminvereinbarung (planung@wentorf.de oder 040/72001-261) zu den Zeiten montags bis freitags 9.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr im 2. Obergeschoss eingesehen werden. Abweichende Zeiten können nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitenden des Fachdienstes Bauleitplanung, Bauordnung telefonisch (040/72001-261) oder per E-Mail (planung@wentorf.de) vereinbart werden. Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes („Woods Art Institute“) der Gemeinde Wentorf bei Hamburg umfasst die Flurstücke 45/2, 82/1 sowie 368/52 der Gemarkung Wentorf und ergibt sich darüber hinaus aus dem beigefügten Lageplan. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung des Museums für postmoderne und zeitgenössische Kunst in denkmalgeschütztem Gebäude- und Parkensemble als Sondergebiet „Museum, Kunst und Kultur in historischer Parkanlage“. Das Museum besteht bereits seit 2018, ist weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannt und erfährt hohe internationale Anerkennung. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da die neue Nutzung ausschließlich die vorhandene Bausubstanz in Anspruch nimmt, Neubauten oder wesentliche bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Lageplan: Gemeinde Wentorf bei Hamburg Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen: Umweltrelevante Informationen aus Stellungnahmen aus den Beteiligungsschritten gemäß - Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Kampfmittelräumdienst,03.06.2025 zu Unbedenklichkeit bezüglich Kampfmittelbelastung - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 10.06.2025 zu Baugrundverhältnissen, Salzabbaugerechtigkeiten oder Erdölverträgen - Kreis Herzogtum Lauenburg, der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur, 19.06.2025 zu Umnutzung eines in der Sachgesamtheit denkmalrechtlich geschützten Ensembles (zu Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter), - Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), 24.06.2025 zu ÖPNV-Erschließung (zu Schutzgut Mensch), - Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Untere Forstbehörde, 25.06.2025 zu Umwandlung von Wald (zu Schutzgut Pflanzen und Tiere, Fläche), - Kreis Herzogtum Lauenburg, der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur, 03.07.2025 zu Brandschutz, Wald, Denkmalschutz (zu Schutzgut Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Kultur- und Sachgüter), - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 52, Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht, 16.07.2025 zu Notwendigkeit zur Anwendung des Regelverfahrens mit Umweltbericht <p "margin-left:21.3pt;="" text-indent:-21.3pt;text-autospace:none"="">- Kreis Herzogtum Lauenburg, der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur, 05.09.2025 zu Umweltbericht Folgende umweltrelevante Informationen sind aus den veröffentlichten Unterlagen zu ersehen und liegen mit aus: Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Mensch (einschl. menschlicher Gesundheit) Raumordnung, Flächenentwicklung, Siedlungsentwicklung, Erholungsfunktion, Tourismus, Flächennutzung, Landschaftsbild, Denkmalschutz, Kunst, Kultur, Abfälle/ Abwässer und Beseitigung, Emissionen, Kampfmittel, Standortalternativen, Planungsalternativen, Anbindung ÖPNV Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen Waldflächen, Neuanlage von Vegetationsstrukturen, Artenschutz Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Boden Flächenverbrauch, Topografie Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Fläche Bisherige Flächennutzung, Bestandsbeschreibung, Flächenverbrauch Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Wasser Regen- und Schmutzwasserbeseitigung, Bestandsbeschreibung, Bestandsgewässer außerhalb Plangebiet (Mühlenteich) Umweltrelevante Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft lokalklimatische Situation, Klimafolgenanpassung Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild Empfindlichkeit und Vorbelastungen bzgl. des Landschaftsbildes, landschaftliche Einbindung des Plangebiets (Mühlenteich) Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Denkmalschutz, historische Parkanlage, Kulturdenkmale Hinweise: Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: - Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: https://www.wentorf.de/Rathaus/Bauleitpläne-im-Verfahren Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landes-datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt. Wentorf bei Hamburg, den 20.01.2026 gez. Kathrin Schöning Bürgermeisterin (L.S.) Bereitstellungstag: 20. Januar 2026 |
| 20.01.2026 |
Hauptmenü