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Kirchenaustritt

Nr. 99073001022000

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Wentorf bei Hamburg eine Kooperation mit der Stadt Reinbek im Aufgabenbereich des Standesamtes hat. Daher ist für standesamtliche Aufgaben wie z.B. Eheschließungen das Standesamt der Stadt Reinbek zuständig.

Volltext

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Ansprechpunkt

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Frist

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

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